Die Krankenhausreform 2024
Eine der zentralen Veränderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht, ist die geplante Krankenhausreform, vorangetrieben vom amtierenden Bundesgesundheitsminister Prof. Karl-Josef Lauterbach. Sie hat das Potenzial, die Deutsche Krankenhauslandschaft und mit ihr die Kliniken sowie die Versorgung der Patienten grundlegend umzugestalten.
Aktuelles zur Krankenhausreform
Als Branchenexperte für Prüfung und Beratung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft behalten wir die wichtigen Entwicklungen der Reform im Blick.
Welche Themen beinhaltet die Krankenhausreform?
Die Krankenhausreform besteht aus insgesamt vier Themenblöcken, die in einen Gesamtkontext einzuordnen sind und gesetzgeberisch in folgender Reihenfolge angegangen werden:
- Transparenz zur Qualität der Krankenhäuser,
- Neues Vergütungssystem: Mischsystem aus Vorhaltepauschalen und DRGs,
- Notfallversorgung,
- Rettungsdienst.
Reformschritte, zeitlicher Verlauf
Die Krankenhausreform besteht aus verschiedenen Phasen. Sie beinhaltet die Planung und Entwicklung von Reformkonzepten, Abstimmungsprozesse mit den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen, die Erarbeitung und Verabschiedung von Gesetzesänderungen sowie die „eigentliche“ Umsetzungsphase, bei der die Krankenhäuser sukzessive den neuen Anforderungen gerecht werden müssen. Es handelt sich also um einen mehrjährigen Prozess.
Regierungskommission Krankenhausversorgung
Im Mai 2022 richtete die Regierung in Berlin zur Erarbeitung von Reformvorschlägen die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ein. Sie gibt seither in regelmäßigen Abständen Stellungnahmen ab, die dem Bund, den Ländern und den Fraktionen als Grundlage für eigene Reformvorschläge dienen sollen. Im Mittelpunkt einer kritischen Debatte stand vor allem die 3. Stellungnahme der Regierungskommission vom 6. Dezember 2022 („Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“). Diese drehte sich u. a. darum, dass die Krankenhäuser durch den Bund mit Auswirkungen auf die Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung einheitlich in (drei) Level und Leistungsgruppen unter Definition von Mindeststrukturvorgaben eingeteilt werden sollten.
Eckpunktepapier Krankenhausreform
Nachdem vor allem die Bundesländer den Vorschlag für die Reform wegen verfassungswidriger Missachtung ihrer Planungshoheit kritisiert hatten, gab es zwischen dem Bund, den meisten Bundesländern und Fraktionen eine Einigung auf gemeinsame Eckpunkte für eine Krankenhausreform (10. Juli 2023). Seither ist vor allem die Einführung eines Mischvergütungssystems zwischen Vorhaltepauschalen und DRGs gesetzt. Es kam zur Ankündigung von zwei Referentenentwürfen für den Herbst 2023: das Krankenhaustransparenzgesetz und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.
Auswirkungsanalyse Krankenhausfinanzierungsreform
Die Auswirkungen der Krankenhausfinanzierungsreform sind komplex und mitunter vielschichtig. Wie genau Ihr Unternehmen davon betroffen ist und welche Folgen sich daraus ergeben, ist entsprechend schwierig zu beurteilen. Wir unterstützen Sie mit unserem Quick-Check Krankenhausfinanzierungsreform dabei. In einem prägnanten Bericht identifizieren wir Ihre Chancen und Risiken.
Gesetzgebungsverfahren: Themen und aktueller Stand?
Krankenhaustransparanzgesetz
Der Bundesgesetzgeber will Leistungsgruppen und Level rein zu Zwecken der Qualitätsinformation festlegen, um das Leistungsangebot von Krankenhausstandorten in einem Online-Transparenzverzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auszuweisen. Es soll zum 1. April 2024 scharf gestellt werden.
Zum Krankenhaustransparenzgesetz liegt ein Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 19. September 2023 (BT-Drs. 20/8408) vor, der aktuell in den Ausschüssen beraten wird. Die Länder kritisieren diesen Entwurf deutlich; der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings nicht zustimmen. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausschüsse sich in Kürze mit dem Gesetzesentwurf beschäftigten werden, sodass er alsbald in die 2. und 3. Lesung geht und das Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet werden kann.
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Es liegt ein neuer Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) des BMG vom 27. September 2023 vor, der nunmehr auch eine Begründung enthält. Zentral ist die Einführung einer Vorhaltevergütung, die leistungsgruppenbezogen an die Krankenhäuser gezahlt werden soll. Die Leistungsgruppenzuweisung soll allerdings auch für die DRG-Vergütung bedeutsam sein. Für besondere Versorgungsbereiche wie die Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie und Intensivmedizin werden zusätzliche Finanzmittel angekündigt.
Die Leistungsgruppen weisen die Bundesländer zu, wobei die Krankenhäuser entsprechende Qualitätskriterien zu erfüllen haben. Für die Leistungsgruppensystematik dient Nordrhein-Westfalen als Vorbild. Dabei sollen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien durch eine Rechtsverordnung des BMG, für die allerdings die Zustimmung des Bundesrates nötig ist, festgelegt werden. Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Krankenhäuser standortbezogen auf die Einhaltung der Qualitätskriterien. Beauftragt werden muss er dabei durch die zuständige Landesbehörde für die Zuweisung der Leistungsgruppe.
Wie geht es weiter?
Anfang des nächsten Jahres ist aus Berlin mit Gesetzesentwürfen zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes zu rechnen. Zu diesen und allen weiteren Entwicklungen der Krankenhausreform halten wir Sie auf dem Laufenden.
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