Martin Wohlgemuth, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Partner

 

Vita

Martin Wohlgemuth studierte Rechtswissenschaften in Trier und Bonn. Er wurde 2009 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, der Berufseinstieg erfolgte in einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Dortmund. Im Jahr 2010 absolvierte er berufsbegleitend den Masterstudiengang „Medizinrecht“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Ab 2011 war er als Referent für den stationären Bereich bei dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. in Köln tätig. Seit 2013 ist Martin Wohlgemuth als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Solidaris in Köln tätig. Er referiert und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen im Medizinrecht.

 

Fachgebiete

  • Medizinrecht
  • Krankenhaus- und Vertragsarztrecht
  • Sektorenübergreifende Versorgung
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Recht der Krankenhausapotheke
  • Ärztliches Berufsrecht, Zulassungsrecht
  • Ambulante und stationäre Vergütung
  • Compliance im Gesundheitswesen

 

Aktuelle Veröffentlichungen

  • Nachweispflicht der Leistungsfähigkeit (Health&Care Management 02/2021)
  • Zahlungsfähigkeit ist gesichert (Wohlfahrt Intern 05/2020)
  • Verbandssanktionengesetz - Entwurf eines "Strafrechts" (Health&Care Management 04/2020)

 

 

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