Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe – Eine Branche mit Herausforderungen
Die Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist vielschichtig und ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. Aktuell steht die Branche jedoch vor weitreichenden Veränderungen: Die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz bergen umfassende Herausforderungen.
Ihr kompetenter Partner
Dank unserer 90-jährigen Erfahrung verfügen wir über fundierte Kenntnisse in der Eingliederungshilfe. Auf dieser Basis haben wir branchenspezifische Beratungs- und Prüfungsleistungen entwickelt, die den Herausforderungen der Branche gerecht werden. Dieses umfassende Fachwissen bündeln wir in unserem interdisziplinären KompetenzTeam Eingliederungshilfe, das aus branchennahen Expertinnen und Experten aus unseren Unternehmensbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts-, Unternehmens- und IT-Beratung besteht. So können wir unsere Arbeit gezielt und individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandantschaft ausrichten.
Prüfung und Beratung für die Eingliederungshilfe
Unsere Expertise in der Branche
Mit unserer Leidenschaft für die Belange von Trägern der Eingliederungshilfe und unserer umfangreichen Erfahrung als eine der führenden Beratungs- und Prüfungsgesellschaften in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geben wir Impulse und stellen dabei die Themen Rechnungswesen und Prüfung, Steuern und Recht, Compliance und Risikomanagement, Managementberatung, Nachhaltigkeit sowie Transaktionen und Restrukturierungen in den Fokus unserer Tätigkeit. Umfassende Branchenbenchmarks runden unser Portfolio ab.
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.
Beispiele unseres Leistungsportfolios für die Eingliederungshilfe
Das BTHG hat eine Trennung der Eingliederungshilfe von der Grundsicherung beschlossen, die zunächst im Rahmen einer budgetneutralen Übergangsregelung durchgeführt wurde. Innerhalb dieser sollen Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihre Vergütungssätze neu verhandeln, was unter anderem eine flächendeckende Neukalkulation der Tagessätze erfordert. Wir unterstützen Verantwortliche in der Eingliederungshilfe bei der Kalkulation und der anschließenden Vergütungsverhandlung.
Die Arbeitsergebnisrechnung nach § 12 Abs. 1 WVO einschließlich der Aufstellung eines einrichtungsspezifischen Jahresabschlusses, die Rücklagenbildung nach § 12 Abs. 5 WVO sowie die Ausgestaltung der Kostenstellenrechnung sind und bleiben Dauerthemen. Sie stellen Einrichtungen der Eingliederungshilfe regelmäßig vor Herausforderungen. Wir unterstützen Sie hierbei mit unserer langjährigen Expertise – von der Prüfung Ihrer Arbeitsergebnisrechnung zur Vorlage bei den Anerkennungsbehörden bis zur Hilfe bei der Aufstellung und Optimierung der Arbeitsergebnisrechnung.
Wir engagieren uns für die Eingliederungshilfe
Wir engagieren uns in berufsständischen Organisationen – bspws. beim Institut der Wirtschaftsprüfer und durch Fachvorträge und -artikel. So sorgen wir für einen intensiven Wissenstransfer in der Branche. Als enger Kooperationspartner der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen wirken wir zudem fachlich bei der Werkstätten:Messe in Nürnberg mit.