Rechnungslegung von WfbM

Unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsergebnisses

Kalender
17.10.2024
Uhr
10:00 - 16:00
Karte Pinnadel Mainz
Teilnahmegebühr: 375,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Veranstaltungsort:
Erbacher Hof Mainz
Grebenstraße 24-26
55116 Mainz

Inhalt

Die Werkstättenverordnung sieht nach § 12 Abs. 1 WVO für Werkstätten für behinderte Menschen eine kaufmännische Buchführung sowie eine Betriebsabrechnung vor. Auch muss eine Arbeitsergebnisrechnung einschließlich spezieller Vorschriften zur Rücklagenbildung geführt werden.

Lassen Sie sich von unserem Experten über die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Handelsrecht sowie bei der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses informieren! Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Standards, die Sie für den Jahresabschluss und die Arbeitsergebnisrechnung beachten sollten.

Nutzen

  • Sie sind up to date bei der Umsetzung bilanzieller Gestaltungsmöglichkeiten und können diese für Ihre Analyse des Jahresabschlusses und der Arbeitsergebnisrechnung nutzen.
  • Sie wissen, welche Spielräume Ihnen die Gesetzeslage bei der Aufstellung der Arbeitsergebnisrechnung einräumt und mit welchen tragfähigen Argumenten Sie Ihre Wahlmöglichkeiten darstellen können.
  • Sie kennen die besonderen Rechnungslegungsvorschriften für WfbM.

Zielgruppe

Führungskräfte, Einrichtungsleitung und Mitarbeitende von WfbM, die sich mit der Thematik erstmals oder zur Auffrischung vertraut machen möchten

Solidaris Roland Krock
Referent
Solidaris Roland Krock
Autor

Seminaranmeldung
"Rechnungslegung von WfbM"

Kalender
17.10.2024
Uhr
10:00 - 16:00
Karte Pinnadel
Mainz
Bitte geben Sie zur verbindlichen Seminaranmeldung Ihre Kontaktdaten an. Diese benötigen wir zur Rechnungserstellung.
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