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Wettbewerbsrecht

Rechtsberatung

Werbung auf fairer Basis


Werbung ist das Mittel der Wahl, um auf die Vorzüge der eigenen Waren oder Ihrer Dienstleistungen aufmerksam zu machen. In Deutschland wird ein Werbeauftritt in Rundfunk, Fernsehen und im Printbereich – aber vor allem im Internet reguliert. Vorrangiges Ziel ist der Schutz von Mitbewerbern, Verbraucher:innen und der Allgemeinheit. Daher sind Unternehmen gut beraten, sich bei Marketing- und Werbemaßnahmen fair und regelkonform zu verhalten. Andernfalls drohen Abmahnungen und Unterlassungsanforderungen von Konkurrenten oder Verbänden. Welche Tätigkeiten zulässig sind, hängt häufig vom Einzelfall ab, eine Gesamtschau ist zumeist notwendig.

Wettbewerbsrecht mit fachübergreifender Kompetenz


Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die entscheidenden Aspekte des Wettbewerbsrechts in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft für Sie im Blick. Neben den Regularien gegen unlauteren Wettbewerb, sind sie bestens mit den speziellen gesundheits- und sozialrechtlichen Vorgaben vertraut, in der meist der Schwerpunkt der Verletzungshandlung liegt.

Im konkreten Einzelfall kann z.B. eine Markenverletzung, ein Verstoß gegen IT-rechtliche Vorschriften nach dem Telemediengesetz oder aber eine Missachtung der DSGVO eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß UWG begründen und ebenfalls wettbewerbswidrig sein. Dank unserer interdisziplinären Aufstellung haben wir all diese Themen im Blick – und unterstützen Sie bei angrenzenden Themen ebenfalls mit umfassender Expertise.

Eile bei Unterlassungsaufforderung und Abmahnung

Geht eine Abmahnung verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein, so ist in der Regel Eile geboten. Wird eine Fristsetzung ignoriert, kann es teuer werden! Ein rechtswidriger wettbewerbsrechtlicher Verstoß begründet einen unmittelbar wirksamen Unterlassungsanspruch sowie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei wird die Durchsetzung der Unterlassung im Wettbewerbsrecht ebenso wie im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht als besonders dringlich angesehen. Aus diesem Grund ist ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall.

Egal ob Sie eine Unterlassungshandlung von Ihrer Konkurrenz fordern oder in Ihren eigenen Werbemaßnahmen selbst mit einer Unterlassungsaufforderung konfrontiert werden– wir stehen an Ihrer Seite und kümmern uns um die schnellstmögliche Abwicklung der Angelegenheit.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

Wir sind Ihr Anwalt für wettbewerbsrechtliche Anliegen


Wir bieten Ihnen im Bereich des Wettbewerbsrechts die gesamte Klaviatur an fachlicher Expertise. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten gerne Ihr Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bei der wettbewerbskonformen Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen. Wir prüfen etwaige Verstöße gegen marktspezifische Verhaltensregelungen, die Erforderlichkeit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und bieten Ihnen umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.

 

Unsere Leistungen im Überblick:
 

  • Rechtliche Bewertung von Veröffentlichungen gegenüber Kund:innen bzw. Patient:innen etwa auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien, durch die Versendung eines Anschreibens per Brief oder per E-Mail
  • Umfassende Überprüfung des gesamten Internetauftritts
  • Beratung von Unternehmen der Gesundheitsbranche und medizinscher Leistungserbringer bei der Etablierung von Vertriebskonzepten und Gestaltung konkreter Werbemaßnahmen
  • Außergerichtliche Vertretung bei  wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (aktiv und passiv)
  • Erstellung und Bewertung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Gerichtliche Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen im einstweiligen Rechtschutz und Hauptsacheverfahren
  • Erstellung und Prüfung von Abschlusserklärungen
  • Erstellung und Hinterlegung von Schutzschriften zur Vermeidung von Nachteilen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

Ihre Ansprechpersonen für Wettbewerbsrecht

Gerade beim Wettbewerbsrecht kommt es regelmäßig auf eine interdisziplinäre Herangehensweise an – profitieren Sie von der Vielzahl unserer Spezialist:innen!

Verbraucherschutz? UWG? Wettbewerbsrecht?


Das Wettbewerbsrecht reguliert Werbemaßnahmen. Aber welche Gesetze und Regelungen sind relevant? In Deutschland finden sich gesetzliche Bestimmungen zur Regulierung der Werbung im Lauterkeitsrecht, unter das insbesondere das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) fällt.

Das UWG verfolgt hierbei zwei wesentliche Stoßrichtungen: Zum einen den Verbraucherschutz, zum anderen aber auch den Schutz von Mitbewerbern. Verbraucher:innen sollen als Marktteilnehmer:innen davor geschützt werden, unüberlegte, für sie nachteilige Entscheidungen zu treffen. Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass Verbraucher:innen das Marktgeschehen durchschnittlich informiert und aufmerksam wahrnehmen.

Bezogen auf den Werbenden sollen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässige bzw. unlautere Geschäftspraktiken verhindern und so eine faire Konkurrenz am Markt ermöglichen. So können auch wettbewerbswidrige Handlungen gegenüber Verbraucher:innen ebenfalls dazu geeignet sein, eine/n Mitbewerber:in zu treffen. Informiert z. B. ein/e Unternehmer:in Verbraucher:innen ungenügend über Zusatzkosten, kann dieses Verhalten den eigenen Produktabsatz im Vergleich zu dem der Konkurrent:innen rechtswidrig begünstigen.

Solidaris - Experten für Prüfung und Beratung von Krankenhäuser

Wettbewerbsrecht auch im Gesundheitswesen von Bedeutung


Insbesondere bei der Etablierung von Vertriebskonzepten oder der Gestaltung von Werbemaßnahmen gewinnt das Wettbewerbsrecht auch im Gesundheitswesen an Gewicht. Dies betrifft nicht nur Unternehmen wie z. B. Medizinproduktehersteller, Pharmaunternehmen, Sanitätshäuser und Apotheken. Auch Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ärzte und Ärztinnen und andere Heilberufe werden regelmäßig mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen bei der Patientenakquise sowie der Bewerbung von Dienstleitungen konfrontiert.

Den rechtlichen Rahmen bilden dabei neben dem UWG, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie die berufs- und standesrechtlichen Vorgaben. Das HWG regelt hierbei vor allem den Schutz der Patient:innen vor irreführender Werbung bei der Absatzförderung, z. B. im Zusammenhang mit Wirkaussagen, vergleichender Werbung oder der Werbung mit Krankheitsgeschichten.

Daher bedürfen Werbe- und Marketingvorhaben in der Gesundheitsbranche einer fachkompetenten, eingehenden Prüfung und einer besonderen wettbewerbsrechtlichen Beratungskompetenz mit medizinrechtlichem Spezialwissen.

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