Solidaris Rechtsberatung Markenrecht

Markenrecht

Rechtsberatung

Konkurrenzschutz auch im Non-Profit-Bereich

Geistiges Eigentum wie Know-how und Geschäftsideen sind nicht schutzfähig. Deren Geheimhaltung gehört daher zur höchsten Priorität. Anders ist das bei Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken. Diese lassen sich schützen. Der Gewerbliche Rechtsschutz gewährt dem Inhaber nach der Eintragung und Veröffentlichung ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dank der Markenanmeldung kann der Rechteinhaber bei einer Markenrechtsverletzung durch Dritte die Nutzung untersagen. Die Eintragung erfolgt je nach gewünschtem Markenschutz beim Markenamt des jeweiligen Landes, wie z. B. in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Der internationale Schutz erfolgt bei den Landesgrenzen überschreitenden Pendants, für den europaweiten Markenschutz ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig, weltweit ist es die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Umfassende Beratung

Wir unterstützen Sie beim Markenschutz umfassend und stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Unsere Unterstützung umfasst alle Phasen des Markenschutzes: Wir beraten Sie im Vorfeld der Markenanmeldung, welche Markenarten für welche Waren oder Dienstleistungen für Sie in Betracht kommen - inklusive einer Empfehlung, ob überhaupt eine Markenanmeldung zielführend ist. Im Anschluss setzen wir den Anmeldeprozess bei den jeweiligen Markenämtern für Sie um und führen die weitere behördliche Korrespondenz bis zur Markeneintragung und dem damit geschaffenen, vollständigen Markenschutz. Falls erforderlich vertreten wir unsere Mandanten zudem in einem behördlichen und gerichtlichen Verfahren, sollte eine Zurückweisung der Eintragung erfolgen.

Daneben führen wir für Ihr Unternehmen eine Kollisionsprüfung mit Konkurrenzmarken durch. Im Einzelfall verhandeln wir einen Kompromiss im Wege einer sog. Abgrenzungsvereinbarung. Sollte es bei einer Markenverletzung zum Konfliktfall kommen, vertreten wir Sie auch hier - von behördlichem Widerspruch über außergerichtliche Abmahnungen oder gerichtliche einstweilige Verfügung bis hin zu Verfahren vor Gericht.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Begleitung des gesamten Markenschutz-Prozesses
  • Prüfung der möglichen und sinnvollen Markenklassen bzw. Empfehlung, ob eine Markenanmeldung zielführend ist
  • Anmeldung der Marke bei den jeweiligen relevanten Markenämtern, wie z.B. dem DPMA in Deutschland. Falls gewünscht übernehmen wir auch die internationalen Anmeldungen für Marken in einzelnen Ländern sowie für den europaweiten oder weltweiten Markenschutz.
  • Kollisionsprüfung mit Konkurrenzmarken, inkl. Verhandlung von Abgrenzungsvereinbarungen bei Bedarf
  • Unterstützung bei Markenrechtsverletzungen: Behördlicher Widerspruch, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Vertretung bei Gerichtsverfahren

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Eine Markenanmeldung ist facettenreich und ein längerer Prozess. Wir unterstützen Sie beim Markenschutz in allen Phasen - von der ersten Markenprüfung bis hin zur Vertretung bei Markenrechtsverletzungen.

Solidaris Frank Utikal
Frank Utikal, LL.M.
Rechtsanwalt

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