Solidaris Rechtsberatung Kartellrecht / Fusionskontrolle

Kartellrecht / Fusionskontrolle

Rechtsberatung

Kartellrecht: bindend, grundsätzlich auch im NPO-Bereich

Non-Profit-Unternehmen sind ebenso wie gewerbliche Unternehmen an die Vorschriften des Kartellrechts und der Fusionskontrolle gebunden. Die Relevanz wettbewerblicher bzw. kartellrechtlicher Fragen hat für sie gerade in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen – nicht zuletzt durch die Bildung größerer Konzernverbünde.

Unsere Beratung

Mit Blick über den Tellerrand

Wir unterstützen Non-Profit-Organisationen und Kommunen mit umfassendem Know-how im Kartellrecht. Dabei begleiten wir Unternehmen bei fusionskontrollrechtlichen und kartellrechtlichen Verfahren und Fragestellungen. Unsere langjährige Expertise bei der Beratung von Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft verbinden wir mit der interdisziplinären Zusammenarbeit unserer auf Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwält:innen mit unseren Expert:innen aus den Bereichen Medizin- und Sozialrecht. So sind wir in der Lage, marktspezifische Faktoren auf ihre wettbewerbliche Relevanz fokussiert zu analysieren bzw. in die wettbewerbliche Beurteilung einfließen zu lassen. Bei Bedarf können wir zudem auf das Know-how unserer Expert:innen aus den Unternehmensbereichen Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung zurückgreifen und so auch wettbewerbs-ökonomische Aspekte in die Beratung einfließen lassen.

Unsere Expert:innen im Kartellrecht

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Das Kartellrecht gewinnt für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Als Branchenexperten kennen wir die speziellen Anforderungen der Branche.

Solidaris Micaela Speelmans
Micaela Speelmans, LL.M.
Rechtsanwältin

Unsere Beratungsleistungen

Wir prüfen geplante Kooperationen, Umstrukturierungen oder Transaktionen auf ihre wettbewerbsrechtliche Durchführbarkeit und begleiten Sie bei der Umsetzung. Je nach Bedarf beraten wir Sie bei der (Vor-)Prüfung von Zusammenschlussvorhaben mit Blick auf eine mögliche Anmeldepflicht (Ermittlung der einschlägigen Umsatzschwellen oder Anwendungsvoraussetzungen für gesetzliche Ausnahmetatbestände). Darüber hinaus prüfen wir die Vorhaben bzw. Maßnahmen auf materiell-rechtliche Fragen, etwa durch Untersuchung der wettbewerblichen Wirkungen auf den relevanten Markt. Die erforderlichen Anmeldungen bei der Kartellbehörde führen wir ebenfalls für Sie durch und begleiten Sie bis zum Abschluss der (Verwaltungs-)Verfahren.

 

Beratungsleistungen im Detail

  • Formale fusionskontrollrechtliche Prüfungen von Zusammenschlussvorhaben
  • Prüfung der Marktverhältnisse zur Feststellung einer möglichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs
  • Förmliche Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben und laufende Begleitung des Verfahrens bei der Kartellbehörde
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Fragen der Fusionskontrolle

Das sog. Kartellverbot gemäß § 1 GWB untersagt Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im Rahmen unserer kartellrechtlichen Begleitung unterstützen wir Sie durch die Prüfung von Vereinbarungen oder sonstigen Maßnahmen auf ihre wettbewerbliche Zulässigkeit.

 

Beratungsleistungen im Detail

  • Kartellrechtliche Prüfung von Maßnahmen und Verträgen, auch im Hinblick auf mögliche Verbots- bzw. Befreiungstatbestände
  • Beratung zwecks kartellrechtskonformer Vertragsgestaltung
  • Verfahrensrechtliche Begleitung bei behördlichen Verfahren

Ergänzende Leistungsbereiche

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

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