Ausgangslage:
Während bei der Betrugsprävention potentielle Täter im Vorfeld abgeschreckt werden sollen, setzt die Aufklärung eines Verdachts auf Betrug bzw. Fraud erst dann ein, wenn es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt; beispielsweise über eine Whistleblower-Hotline. Betrugsfälle sind kein Versagen des Compliance-Managements. Auch die beste Organisation ist gegen kriminelle Energie nicht geschützt.
Beim Verdacht eines möglichen Betrugsfalles gilt es, sensibel zu ermitteln. Bestätigt er sich nicht, so darf der Ruf des betroffenen Mitarbeiters nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Außerdem müssen bestimmte Verfahren und Fristen eingehalten werden, um später beweissicher vor Arbeits- oder Strafgerichten zu sein.
Ihr Nutzen:
- Unser multidisziplinäres Team aus erfahrenen Experten, Juristen und IT-Spezialisten arbeitet in Ihrem Interesse ggf. auch verdeckt im Einsatz
- Erfahrungen im Umgang mit Rechtsanwälten, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten
- Genaue Schadensermittlung
- Sie erhalten Hinweise und konkrete Vorschläge für eine Verbesserung Ihres Internen Kontrollsystems (IKS)
Ziele unserer Beratungsleistung:
Wir klären Ihren Verdacht ab – und zwar verdeckt, so lange, bis wir den Verdacht entkräftet oder erhärtet haben. Analysetools, Beweissicherung, Befragungen, Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft, gerichtsfeste Dokumentation und Schadensermittlung – so klären wir auf, damit Täter neben dem Strafverfahren auch zum Schadensersatz herangezogen werden können. Im Falle eines Schadens sind unsere Kosten im Regelfall über die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
Leistungsumfang:
Jeder Betrugsverdacht ist besonders. Sprechen Sie uns an.