Solidaris Betriebsvergleich Sozialstationen

Betriebsvergleich Sozialstationen 2021

Solidaris Betriebsvergleiche

Struktur und Leistung der einbezogenen Sozialstationen

Solidaris Betriebsvergleiche 2021 - Grafik Sozialstationen 1

Für das Datenjahr 2021 wurden in den Betriebsvergleich Sozialstationen die Angaben von 29 Sozialstationen einbezogen, und zwar aus den Bundesländern Baden-Württemberg (9), Hessen (8), Rheinland-Pfalz (7), Bayern (3) und Nordrhein-Westfalen (2). Durch die Corona-Pandemie sind die Leistungszahlen des Jahres 2021 mit den Leistungszahlen des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar, da das Vorjahr durch höhere coronabedingte Erstattungen sowie Corona-Prämien an Mitarbeiter geprägt war. Die Verteilung nach Umsatzerlösen zeigt, dass im Jahr 2021 der überwiegende Teil der Sozialstationen Umsatzerlöse zwischen 2 und 3 Mio. EUR erzielte, gefolgt von Sozialstationen mit Umsatzerlösen zwischen 1 und 2 Mio. EUR.

Im Jahr 2021 beschäftigte eine Sozialstation im Durchschnitt 28,8 Vollkräfte. Rund 17 Vollkräfte bzw. 58 % des Personals arbeiteten im Pflegedienst. Weitere 22 % machen die Hauswirtschaftskräfte und 9 % den Verwaltungsdienst aus. Die übrigen betreffen mit 11 % sonstige produktive Kräfte.

Ertragslage

Solidaris Betriebsvergleiche 2021 - Grafik Sozialstationen 2

Die Deckung der betrieblichen Aufwendungen durch die betrieblichen Erträge der Sozialstationen hat sich im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt von 103 % auf 104 % erhöht. Den bedeutendsten Anteil an den betrieblichen Erträgen haben wie im vergangenen Jahr die Umsatzerlöse mit im Durchschnitt 90 %. Ein erster Blick in die Umsatzentwicklung zeigt, dass die Umsatzerlöse bereinigt um die coronabedingten Erstattungen im Durchschnitt 1.954 TEUR betragen und sich im Vorjahresvergleich um 307 TEUR verringert haben. Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die verschiedenen Leistungsbereiche wie folgt:

 

Verteilung der Umsatzerlöse nach Leistungsbereichen

Die sonstigen Leistungen betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Essen auf Rädern, betreutem Wohnen, Betreuungsgruppen und Vermietung.

Es zeigt sich, dass sich die Umsatzerlöse pro Vollkraft im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 2,9 TEUR bzw. 4,5 % auf 67,8 TEUR erhöht haben. Die coronabedingten Erstattungen betrugen im Durchschnitt 102 TEUR.

Wesentlicher Aufwandsfaktor der Sozialstationen ist mit einem Anteil von 81 % (Vorjahr 81 %) an den betrieblichen Aufwendungen der Personalaufwand. Im Mittel der ausgewerteten Sozialstationen liegt er im Jahr 2021 über alle Dienstarten bei 58,9 TEUR je Vollkraft und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 0,6 TEUR bzw. 1 % erhöht. Der leichte Anstieg resultiert unter anderem aus tariflichen Erhöhungen der Gehälter. Die tariflichen Erhöhungen der Gehälter sind zwar höher als 1 %, allerdings waren im Vorjahr Corona-Prämien an Mitarbeiter im Personalaufwand enthalten, welche zu einem vergleichsweise hohen Personalaufwand geführt haben.

Die Personalaufwandsquote errechnet sich aus dem durchschnittlichen Personalaufwand je Vollkraft bezogen auf den Durchschnittsumsatz je Vollkraft. Sie liegt für das 2021 bei rund 88 % (Vorjahr 91 %), d. h. etwa 88 % der Umsatzerlöse werden durch die Personalaufwendungen aufgezehrt. Um ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erzielen, muss eine produktive Vollkraft in den einbezogenen Sozialstationen Umsatzerlöse von dem 1,3-fachen ihrer durchschnittlichen Personalaufwendungen erwirtschaften.

Vermögens- und Finanzlage

Der Corona-Schutzschirm führte größtenteils zu einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Sozialstationen. Die Eigenkapitalquote beträgt im Durchschnitt 65 % (Vorjahr 59 %). Die Überdeckung von langfristigem Vermögen durch langfristiges Kapital beläuft sich durchschnittlich auf 976 TEUR (Vorjahr 1.204 TEUR).

Der betriebsgewöhnliche monatliche Finanzbedarf errechnet sich aus den Personal- und Sachaufwendungen (ohne Abschreibungen) und beträgt im Durchschnitt 172 TEUR (Vorjahr 207 TEUR). Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf) liegt bei 7 Monaten (Vorjahr 6 Monate). Der Einzugsfaktor der Forderungen, welcher angibt, wie schnell Forderungen in Liquidität umgesetzt werden, liegt bei den einbezogenen Sozialstationen bei 8,8 Wochen (Vorjahr 8,0 Wochen).

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