Betriebsvergleich Altenheime 2021
Struktur und Leistung der einbezogenen Altenheime
Der Betriebsvergleich Altenheime der Solidaris enthält für das Jahr 2021 die Daten von rund 160 Altenheimen aus dem Mandantenkreis der Solidaris. Altenheime mit 50 bis unter 90 Plätzen sind dabei mit 49,7 % am häufigsten vertreten, gefolgt von Altenheimen mit 90 bis 129 Plätzen mit 29,2 %. Altenheime mit 130 Plätzen und mehr machen 12,4 % und solche mit weniger als 50 Plätzen 8,7 % aller einbezogenen Altenheime aus. Im Durchschnitt verfügt ein Altenheim über 90 Plätze. Die geleisteten Pflegetage lagen im Jahr 2021 im Durchschnitt bei rund 31.200 Tagen, was einer Auslastung von 95 % entspricht. Betrachtet man die Pflegeleistungsstruktur, d. h. den Anteil der einzelnen Pflegegrade an den insgesamt im Jahr 2021 geleisteten Pflegetagen, so ergibt sich folgendes Bild:
Die Altenheimbewohner sind weit überwiegend in den Pflegegraden 3 und 4 eingestuft: Rund zwei Drittel aller Fälle entfallen auf diese beiden Pflegegrade. Gut jeder fünfte Heimbewohner ist in Pflegegrad 5 eingestuft, der Pflegegrad 1 ist bei den Altenheimbewohnern nur marginal vertreten.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich bei der Pflegeleistungsstruktur nur geringfügige Veränderungen ergeben. Die Leistungsstrukturziffer, die sich aus dem Pflegegrad-Mix ergibt (d. h. aus der entsprechend den Pflegegraden gewichteten Pflegeleistung in Relation zu den ungewichteten Pflegetagen) liegt in 2021 nahezu unverändert zu den Vorjahren bei 1,80 (2020: 1,78, 2019: 1,75).
Bei einem jahresdurchschnittlichen Personaleinsatz von 60 Vollkräften (davon etwa 60 % im Pflegedienst) bedeutet dies bei den oben angegebenen geleisteten Pflegetagen wie in den Vorjahren eine Personal-Belastungsziffer von 1,4. Damit entfallen auf das insgesamt eingesetzte Personal rund 1,4 Heimbewohner je Vollkraft. Bezogen auf den Pflegedienst versorgt eine Pflegevollkraft in 2021 im Durchschnitt ca. 2,3 Bewohner nach 2,2 Bewohnern in 2020. Dieser Wert hat sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren etwas erhöht.
Ertragslage
Auch im Bereich der Altenpflege war das Jahr 2021 wie bereits 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt. Insbesondere waren der ambulante und der teilstationäre Bereich betroffen. Für die stationäre Altenpflege waren deutliche Anstrengungen im Bereich der Hygienemaßnahmen notwendig, um Heimbewohner und Personal vor einer Ansteckung zu schützen. Außerdem gestaltete sich die Belegung freier Plätze deutlich aufwendiger. Coronabedingt entstandene Mehraufwendungen und Mindererlöse wurden durch entsprechende Ausgleichszahlungen des sog. Rettungsschirms Pflege kompensiert, um die besonderen Belastungen in der Altenpflege abzufedern und negative Folgen für die Ertragslage möglichst zu vermeiden. Die durchschnittlichen Entgelte nach Pflegegraden stellen sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
Der Anstieg der Leistungsentgelte beträgt bei den Pflegegraden 1 bis 5 von 2019 bis 2021 zwischen 4 % und 6 %. Die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung haben sich im selben Zeitraum um ca. 9 % erhöht, wobei dieser Entgeltbestandteil eine deutliche Streuung zwischen den verschiedenen Bundesländern aufweist.
Wesentlicher Aufwandsfaktor von Altenheimen ist mit durchschnittlich rund 62 % des gesamten betrieblichen Aufwandes der Personalaufwand. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft beträgt im Jahr 2021 rund 56,7 TEUR. Auf der Ertragsseite sind die Umsatzerlöse mit einem Anteil von 95 % an den betrieblichen Erträgen der wesentliche Faktor. Die Entwicklung dieser Einflussgrößen in Relation zum beschäftigten Personal insgesamt und für den Pflegedienst ist in der nachfolgenden Abbildung über drei Jahre dargestellt.
Der Personalaufwand je Vollkraft weist in 2021 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 3 % auf. Zugleich liegen die Umsatzerlöse je Vollkraft wieder auf dem Niveau von 2019. Betrachtet man den Personalaufwand je Vollkraft sowie die Umsatzerlöse je Vollkraft ausschließlich für den Pflegedienst, so ist die Entwicklung ähnlich: Während sich der Personalaufwand je Pflegevollkraft durchschnittlich um ca. 5 % erhöht hat, liegen die Pflegeerlöse je Pflegevollkraft wieder auf dem Niveau von 2019.
Insgesamt konnten drei Viertel der einbezogenen Altenheime im Jahr 2021 ein positives Jahresergebnis erzielen; im Vorjahr traf dies auf 80 % der Altenheime zu. Bei rund einem Viertel der Altenheime war das Ergebnis negativ nach 20 % im Vorjahr. Insgesamt lag das Jahresergebnis im Durchschnitt um 18 % unter dem Vorjahreswert. Dies betrifft insbesondere den Leistungsbereich, während sich der Investitionsbereich und der sonstige Bereich kaum verändert haben. Entsprechend hat sich auch die erzielte EBITDA-Marge über alle einbezogenen Altenheime in 2021 auf rund 5 % verringert nach 7,7 % im Vorjahr.
Vermögens- und Finanzlage
Die Vermögensseite der einbezogenen Altenheime stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt machen Sachanlagen einschließlich der immateriellen Vermögensgegenstände rund zwei Drittel des Gesamtvermögens aus. Bei denjenigen Altenheimen, die über eine eigene Immobilie verfügen, beträgt dieser Anteil etwa 75 % des Gesamtvermögens.
Bei einer Anlagenaltersquote von 43 % (d. h. das Sachanlagevermögen ist bereits zu mehr als der Hälfte abgeschrieben) sind in den kommenden Jahren weiterhin deutliche Investitionen zur Erhaltung der Sachanlagen zu erwarten. Die Investitionsquote (Verhältnis der Investitionen in immaterielles Vermögen und Sachanlagen zu den nicht geförderten Abschreibungen auf diese Anlagegüter) liegt im Jahr 2021 mit 108 % auf Vorjahresniveau.
Die Kapitalseite stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt verfügen die einbezogenen Altenheime im Jahr 2021 über eine Eigenkapitalquote von durchschnittlich 35 %, weitere 37 % der Bilanzsumme (44 % des langfristigen Kapitals) werden über Darlehen sichergestellt. Insgesamt hat das langfristige Kapital einen Anteil von 85 % am Gesamtkapital. Das langfristige Vermögen der Altenheime wird damit deutlich vom langfristigen Kapital überdeckt, was für eine solide Finanzierungsstruktur spricht.
Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf pro Woche) beträgt im Jahr 2021 rund 14 Wochen und liegt damit über dem Vorjahresniveau. Der Einzugsfaktor liegt wie im Vorjahr bei etwa zwei Wochen, d. h. Forderungen werden im Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen in Liquidität umgesetzt, wobei hier Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu verzeichnen sind.