Beratung und Prüfung von Unternehmen aus der Kinderhilfe, Jugendhilfe und dem Bildungsbereich

Betriebsvergleich Kinder- und Jugendhilfe 2021

Solidaris Betriebsvergleiche

Struktur und Leistung der einbezogenen Einrichtungen

Solidaris Betriebsvergleiche 2021 - Grafik Kinder- und Jugendhilfe 1

Der Betriebsvergleich für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe enthält für das Geschäftsjahr 2021 über 30 Einrichtungen aus verschiedenen Bundesländern. Dieser Betriebsvergleich beschränkt sich auf Einrichtungen, die Leistungen im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) erbringen. Somit sind z. B. Kindertagesstätten hier nicht erfasst. Die Struktur der einbezogenen Einrichtungen ist sehr heterogen. Während nahezu alle Anbieter mindestens ein Regelangebot vorhalten, bieten 16 Einrichtungen auch eine Intensivbetreuung an. 11 Einrichtungen halten auch Leistungen im Bereich der Tagesbetreuung vor.

Die genehmigte Platzzahl liegt zwischen 33 und 541 Plätzen. Rund 32 % der Anbieter halten dabei eine Kapazität zwischen 51 und 99 Plätzen und rund 39 % zwischen 100 und 199 Plätzen vor. Die genehmigte Platzzahl der erfassten Einrichtungen beträgt im Durchschnitt 154 (Vorjahr 132 Plätze). Die erbrachte durchschnittliche Leistung erhöhte sich entsprechend von rund 43.500 auf nahezu 52.000 Betreuungstage. Der durchschnittliche Nutzungsgrad der Einrichtungen verringerte sich dagegen von ca. 91 % im Vorjahr auf ca. 88 %.

Das durchschnittliche Entgelt für das Regelangebot lag im Jahr 2021 bei 182,20 EUR/Tag (Vorjahr 173,00 EUR/Tag), für das Intensivangebot bei 232,70 EUR/Tag (Vorjahr 229,20 EUR/Tag) und für die Tagesbetreuung bei 115,20 EUR/Tag (Vorjahr 108,60 EUR/Tag). Somit waren im Jahresvergleich Steigerungen um 5,3 % (Regelangebot), 1,5 % (Intensivangebot) und 6,0 % (Tagesbetreuung) zu verzeichnen.
 

Ertragslage

Die Höhe der Umsatzerlöse aus Pflegeleistungen schwankt entsprechend der vorgehaltenen Platzzahl und lag im Geschäftsjahr 2021 zwischen 2,3 Mio. EUR und 49,9 Mio. EUR. Dabei wurde pro Platz ein Umsatz in Höhe von durchschnittlich 75,5 TEUR (Vorjahr 71,2 TEUR) vereinnahmt.

Bedeutendster Aufwandsfaktor von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist der Personalaufwand, der vergleichbar mit den Vorjahren 75 % bis 80 % des gesamten Aufwandes ausmacht. Der durchschnittliche Personalaufwand je Vollkraft beträgt 68,3 TEUR (Vorjahr 65,8 TEUR). Somit war bei dieser Kennzahl ein Anstieg um 3,8 % zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse je Vollkraft betragen 85,9 TEUR (Vorjahr 81,4 TEUR). Die verbleibende Marge liegt somit bei rund 17,6 TEUR nach ca. 15,6 TEUR im Vorjahr. Die Personalaufwandsquote, d. h. der Anteil der Umsatzerlöse, der für den Personalaufwand aufgewendet wird, lag im Jahr 2021 wie im Vorjahr bei rund 80 %. Die Betreuungsaufwandsquote liegt unverändert bei 3 %. Die Investitionsaufwandsquote beträgt wie im Vorjahr 2 bis 3 %.

Einen bedeutenden Posten auf der Ertragsseite bilden die caritativen Erträge (Spenden, Erbschaften etc.). Hier wurden im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt 86 TEUR (Vorjahr 83 TEUR) erzielt. Im Durchschnitt erzielen die einbezogenen Einrichtungen einen Jahresüberschuss. Dieser lag über dem Wert des Vorjahres. Die Umsatzrendite beträgt im Geschäftsjahr 2021 3,7 % nach 2,3 % im Vorjahr. Nennenswerte Erträge aus Corona-Hilfsmaßnahmen waren wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen.
 

Vermögens- und Finanzlage

Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Eigenkapitalquote aus. Bezieht man den Sonderposten aus Investitionszuschüssen in die Berechnung ein, beträgt der Anteil an der Bilanzsumme durchschnittlich 68,8 % nach 74,2 % im Vorjahr. Die Anlagenaltersquote liegt bei rund 41 %. Mehr als die Hälfe des vorhandenen Sachanlagevermögens ist also bereits abgeschrieben. Für die Gebäude beträgt diese Quote rund 52 %. Die Investitionsquote liegt wie im Vorjahr bei über 100 %. Folglich wird durchschnittlich ein höherer Betrag als die anfallenden Abschreibungen jährlich in das Sachanlagevermögen investiert. Der Deckungsfaktor (Liquidität auf kurze Sicht im Verhältnis zum betriebsgewöhnlichen Finanzbedarf) beträgt wie im Vorjahr rund vier Monate. Der Einzugsfaktor beträgt sechs Wochen (Vorjahr rund fünf Wochen) und entspricht somit zum Jahresende im Wesentlichen den Forderungen für den Monat Dezember.

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