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Stiftungsrecht

Rechtsberatung

Eine Rechtsform für die Ewigkeit

Stiftungen stellen eine besondere Rechtsform dar, denn sie sind auf Ewigkeit angelegt und benötigen keine Eigentümerstrukturen. Gleichwohl unterliegen sie besonderen Voraussetzungen bei Gründung und Führung. Die Errichtung einer Stiftung bietet sich beispielsweise an, um Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen sowie Vermögen dauerhaft zu sichern - im besten Fall für die Ewigkeit und unabhängig von Personen. Zudem eröffnen Stiftungen steuerliche Vorteile. Nicht zuletzt daher sind Stiftungen insbesondere zum Fundraising geeignet.

 

Branchenexperte für Stiftungsrecht

Als Branchenexperte für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft verfügen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über umfassendes Know-how im Stiftungsrecht. Wir beraten Sie bei der Prüfung, Konzeption und Umsetzung Ihrer Stiftungsidee – denn, ob eine Stiftung tatsächlich die geeignete Rechtsform ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wir kennen die infrage kommenden Stiftungstypen, denn Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Bei Bedarf können unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Fachkompetenz der Kolleginnen und Kollegen unserer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung zurückgreifen – beispielsweise bei stiftungsrechtlichen Fragen zum Kapitalerhalt oder steuerlichen Prüfungen. So beraten wir Sie stets vollumfänglich und erarbeiten die individuell für Sie passende Lösung.

Unsere Expert:innen im Stiftungsrecht

Unsere Beratungsleistungen im Stiftungsrecht

  • Prüfung von Stiftungsidee und Stifter-Motiv
  • Unterstützung bei der Rechtsformwahl und Prüfung von Alternativen
  • Konzept-Erstellung zur Gründung einer Stiftung
  • Entwicklung von Organisations- und Gestaltungskonzepten für die Stiftungsstruktur - auch im Rahmen von Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Erstellung der Satzung für alle Stiftungsarten (selbständige oder unselbständige Stiftung, kirchliche und weltliche Stiftungen, Verbrauchsstiftungen, Ewigkeitsstiftungen, Trägerstiftungen, Förderstiftungen etc.)
  • Anpassung und Fortentwicklung von Satzungen
  • Internes Organisationsrecht, insbesondere Erstellung von Geschäftsordnungen
  • Begleitung des Genehmigungsprozesses mit staatlichen und kirchlichen Stellen
  • Beratung beim Vermögenserhalt und Begleitung etwaiger Prüfungen der Aufsichtsbehörden
  • Stiftungsspezifische steuerliche Beratung einschließlich Zustiftungen und Spenden

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Es gibt viele gute Gründe, eine Stiftung zu errichten und fast genauso viele verschiedene Arten. Häufig eignen sich aber auch andere Rechtsformen – allein oder in Kombination mit einer Stiftung. Wir beraten Sie umfassend und über den sprichwörtlichen Tellerrand hinaus. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Strukturen für die Ewigkeit

Stiftungen sind „auf Ewigkeit“ angelegt. Gleichwohl ändern sich die Anforderungen und Rahmenbedingungen an die Stiftungsarbeit ständig. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte achten daher bereits von Beginn an darauf, dass Ihre Stiftung so konzeptioniert ist, dass sie über möglichst viele Jahre ihre Aufgabe erfüllen kann.

Sollten Anpassungen einmal notwendig werden, unterstützen wir Sie mit umfassender Erfahrung – von der Änderungen der Stiftung über die Revision von Satzungen bis hin zur Ausgliederung von Betrieben. Dabei vertreten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihre Anliegen gegenüber weltlichen und kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörden.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

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