
Gesellschaftsrecht
Beratung für Non-Profit-Organisationen
Krankenhausträger, Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Komplexträger oder Unternehmensverbünde – sie alle sind grundverschieden. Dennoch gilt für sie gleichermaßen: Ihre gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie die Trägerstrukturen müssen aktuellen Anforderungen standhalten.
Umfassend und interdisziplinär
Das Gesellschaftsrecht ist komplex und hat zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten. Wir beraten Unternehmen stets ganzheitlich: Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen nicht nur über umfangreiche Expertise im Gesellschaftsrecht, sondern auch über fundiertes Know-how im Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht sowie dem Arbeitsrecht – beispielsweise bei der Beurteilung von Geschäftsführer-Dienstverträgen, bei Aspekten der Zusatzversorgung oder im kirchlichen Arbeitsrecht. Dank unserer Branchen-Spezialisierung haben wir relevante Änderungen und Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung ständig im Blick.
Unsere Leistungen im Detail
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten Sie von der Gesellschaftsgründung an und unterstützen bei der korrekten Abbildung rechtlicher Erfordernisse im laufenden Betrieb. Zudem stehen wir im Fall einer notwendigen Liquidation von Gesellschaften mit Rat und Tat zur Seite. Dies betrifft nicht nur alle Phasen im Leben Ihrer Gesellschaft, sondern auch die unterschiedlichen Gesellschaftsformen: neben der (g)GmbH-Beratung – als häufigste Unternehmensform – beraten wir ebenfalls zu Fragen der gemeinnützigen Aktiengesellschaft (gAG) sowie zu Ihren Anliegen als Gesellschafter:in einer GbR. Ob Sie eine Einrichtung ausgliedern, eine Servicegesellschaft gründen, eine Holdingstruktur einrichten oder eine MVZ-GmbH errichten – wir sind Ihr kompetenter Partner.
Wir erstellen für unsere Mandanten maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge sowie Satzungen im Vereins- und Stiftungsrecht. Mithilfe der richtigen vertraglichen Grundlage erhalten Sie nicht nur die notwendigen Leitlinien für Ihre Tätigkeit, Sie schaffen gleichzeitig für Ihr Unternehmen sinnvolle Führungs- und Aufsichtsstrukturen. Sowohl sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen als auch strategische Entwicklungen können eine Änderung oder Anpassung der Gesellschaftsverträge erforderlich machen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die speziellen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts als auch die spezifischen Interessen von Verbänden oder Bistümern sowie Besonderheiten des Medizin- und Vertragsarztrechts.
Sie benötigen juristische Begleitung im Alltag einer GmbH durch auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsversammlungen ebenso wie bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Konflikten innerhalb der Geschäftsführung. Als erfahrener Sparringspartner beantworten wir Ihre Fragen rund um Gremienmitglieder (Organhaftung, Aufsichtsratsvergütung etc.) und vertreten Sie bei gerichtlichen Verfahren.
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Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.