Solidaris Rechtseratung Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Rechtsberatung

Aufmerksamkeit in Krisenzeiten

Auch in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft gilt es in Krisenzeiten die Finanz- und Ertragslage fortwährend im Blick zu halten. Nur so können Unternehmen im Fall der Fälle schnell reagieren. Dies gilt für Krankenhausträger, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Komplexträger sowie auch alle anderen Körperschaften im Non-Profit-Sektor gleichermaßen.

Konzerne müssen die Aufmerksamkeit dabei weiter fassen: für sie gilt es im Blick zu halten, dass einzelne Gesellschaften nicht in eine Schieflage geraten. Das Management muss dabei abwägen, ob Prozessoptimierungen oder sonstige konzerninterne Maßnahmen genügen oder eine Sanierung zielführender erscheint. Ist die Krise in einer frühen Phase, kann eine Sanierung häufig durch Verhandlung mit den Gläubigern erreicht werden. In manchen Fällen ist es jedoch nötig, ein förmliches Sanierungsverfahren anzustoßen, z.B. über ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder in besonderen Fällen über das StaRUG.

 

Interdisziplinärer Beratungsansatz

Das Insolvenzrecht ist keine isolierte Rechtsdisziplin. Im Gegenteil: Bezüge zu anderen Rechtsgebieten sind der Regelfall. Hier profitieren Sie von unserer interdisziplinären Aufstellung. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Expertise in den maßgeblichen Rechtsgebieten mit Bezug zum Insolvenzrecht. Wir verfolgen stets einen ganzheitlichen Beratungsansatz. Bei Bedarf ziehen wir unsere erfahrenen Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie Expertinnen und Experten der Unternehmensberatung hinzu, um Ihnen optimale Lösungen zu bieten. Und so die Zukunft Ihres Unternehmens in der Krise sicherzustellen.

Insbesondere im Rahmen von Unternehmenstransaktionen in der Krise – sog. Distressed M&A – ergeben sich weiterführende Punkte, die die Due-Diligance-Prozesse oder die Gestaltung eines Unternehmenskaufvertrags betreffen. In diesen Fällen kombinieren wir die Erfahrung und das Know-how unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht mit dem unserer Expertinnen und Experten aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht. So können wir Ihnen eine zielführende Beratung bieten, die alle relevanten Bereiche berücksichtigt.

Unsere Expert:innen im Insolvenzrecht

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Mit umfassender Erfahrung beraten wir Sie im Insolvenzrecht. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Solidaris Frank Utikal
Frank Utikal, LL.M.
Rechtsanwalt

Unsere Leistungen im Einzelnen

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gilt es, schnell zu handeln. Insbesondere, wenn eine Insolvenzantrags-Stellung vermieden und eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung der verantwortlichen Vertretungsorgane verhindert werden sollen. Speziell im Konzernverbund lassen sich hier durch geeignete Maßnahmen mitunter zügige Lösungen finden. In Betracht kommen z. B. Kapitalerhöhungen, Patronatserklärungen oder eine Darlehensgewährung verbunden mit einer Rangrücktrittsvereinbarung.

Dank der interdisziplinären Zusammenarbeit mit unseren Expertinnen und Experten der Steuer- und Unternehmensberatung bieten wir Ihnen im Speziellen bei Rangrücktrittsvereinbarungen ganzheitliche Lösungsansätze. Auch bei Fragen zur Beurteilung der Fortführungsprognose, die sich auf den Jahresabschluss und die Bilanzierung nach dem Going-Concern-Prinzip auswirkt, unterstützen wir Sie gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern.

Der Distressed-M&A-Prozess verlangt Beratungskompetenz und Erfahrung in unterschiedlichen wirtschaftlichen und juristischen Themen. Der Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz sieht Erleichterungen für einen Erwerber vor. Am Beginn steht häufig eine Unternehmensbewertung. Sie dient dazu, einen Anhaltspunkt für einen angemessenen Kaufpreis und den weiteren Verhandlungsprozess sowie die Teilnahme an einem Bieterverfahren zu finden. Bei unserer Beratung bieten wir dabei mehr als nur die sachkundige Beurteilung der Assets, denn bei den Verhandlungen sind die Interessen meist gegensätzlich.

Zudem erfordern die Erstellung des Unternehmenskaufvertrages sowie die Umsetzung des Due-Diligence-Prozesses tiefergehende Kenntnisse im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Hier unterstützen wir Sie interdisziplinär aus einer Hand. Bei Bedarf können wir zudem weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Fachgebieten Arbeitsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht hinzuziehen.

Der Insolvenzverwalter hat das Interesse, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen Sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den Verhandlungen, um ein für Sie bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

 

Für Unternehmen, die eine Sanierung im Wege des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens anstreben, ist es erforderlich, eine ordnungsgemäße umfängliche Analyse des Zahlenwerks sowie eine eingehende Liquiditätsbetrachtung zu erstellen. Hier kommt Ihnen unsere interdisziplinäre Kompetenz zugute: Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstellen und verhandeln einen Insolvenzplan mit den Gläubigern und vertreten Unternehmen in der Krise als Verfahrensbevollmächtigte vor dem Insolvenzgericht oder gegenüber dem Sachwalter.

Bei der Sanierung sind die Beantragung und Vorfinanzierung des sog. Insolvenzgeldes als Sanierungsmaßnahme entscheidende Fragen. Auch hier unterstützen Sie unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, beispielsweise bei der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld durch Banken.

Die Einbeziehung von Banken und Kreditinstituten spielt in einer Krisensituation eine zentrale Rolle. Im Sanierungsfall verlangen die Finanzierer die betriebswirtschaftliche Plausibilität eines Sanierungskonzepts nach dem Standard IDW S 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Zudem beantragen und verhandeln wir entsprechende Darlehens- und Kreditverträge für Sie. Mitunter spielen in diesem Zusammenhang Kreditsicherheiten wie Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen, Bürgschaften sowie Grundpfandrechte eine entscheidende Rolle.

Geschäftsführende und Vorstände sehen sich im Krisenfall einer Reihe von Haftungstatbeständen ausgesetzt. In Einzelfällen gilt dies ebenso für Gesellschafter und Aufsichtsräte. Insbesondere bei Zahlungen auf Verbindlichkeiten ist in einer Krisensituation Vorsicht geboten. Die Gesellschafter trifft eine Verantwortung, etwa bei Gewinnausschüttungen oder bei Transaktionen und Umstrukturierungen. Im Worstcase drohen unter anderem zivilrechtliche Regressforderungen gegenüber den verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern.

Ein Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen kann im Einzelfall ebenso strafbar sein wie die Missachtung der Insolvenzantragspflicht oder eine fehlerhafte Finanzbuchführung. Gesellschafter können unter anderem gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsansprüchen oder solchen aus Insolvenzanfechtung ausgesetzt sein.

Das Insolvenzsteuerrecht ist besonders komplex. Selbst während eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung lauern unterschiedliche Fallstricke. Beispielsweise wird für die Periode der Insolvenz eine gesonderte Steuernummer erteilt. Außerdem stellen sich im Zusammenhang mit der Verfahrens-Eröffnung Abgrenzungsfragen für die Umsatzsteuer. Für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft kommt ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: Für sie ist der Fortbestand der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Erhalt der Gemeinnützigkeit von besonderer Bedeutung. Um optimale Lösungen für diese Fragestellungen zu finden, arbeiten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Bereiche Insolvenzrecht und Steuerrecht in diesen Fällen besonders eng mit unseren erfahrenen Steuerberaterinnen und Steuerberater zusammen.

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