Arbeitsrecht-Beratung für Arbeitgeber
Unternehmens-Interessen im Blick
Das Arbeitsrecht betrifft jedes Unternehmen und berührt eine Vielzahl an Themen und Prozessen – von der Stellenausschreibung über Einstellungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens zahlt es sich aus, auf einen Partner zu setzen, der sich im neben speziellen Kenntnissen des Arbeitsrechts auch eine langjährige Branchenerfahrung mitbringt.
Expertise für weltliches und kirchliches Arbeitsrecht
Solidaris ist der Branchenexperte für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Wir unterstützen, beraten und vertreten Träger, Arbeitgeber oder Dienstgeber vor weltlichen und kirchlichen Arbeitsgerichten sowie in Schieds-, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren. Unsere Fachanwält:innen verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Individual- und Kollektiv-Arbeitsrechts. Speziell die Besonderheiten des Arbeitsrechts in Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind uns bestens vertraut. Wir unterstützen und beraten kirchliche, öffentliche sowie private Träger in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Neben unserer speziellen Expertise im kirchlichen Arbeitsrecht (AVR Caritas und Diakonie, BAT-KF, MAVO, MVG, GrO. etc., aber auch TVöD) bieten wir ein umfassendes Beratungs-Portfolio im Arbeitsrecht.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber
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Dauerhafte kollektiv- und individualarbeitsrechtliche Begleitung im „Daily HR-Business“
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Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
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Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
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Betriebliche Mitbestimmung nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG-EKD) sowie den Personalvertretungsgesetzen (PersVG)
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Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Sozialpläne und Interessenausgleiche einschließlich Verhandlungen mit Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Personalräten
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Bundesweite Vertretung vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie kirchlichen Arbeitsgerichten
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Begleitung und Vertretung vor Schieds-, Schlichtungs- und Einigungsstellen
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Altersteilzeitmodelle und Vorruhestandsvereinbarungen
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Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
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Begleitung von Betriebsprüfungen
- Transaktionen und Restrukturierungen von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (Betriebsübergänge)
- Ermittlung der Kosten einer Betriebsstilllegung
- Verhandlungen über einen Sozialplan
- Durchführung einer Sozialauswahl
- Unterstützung bei Anträgen beim Integrationsamt, Bezirksregierung, etc.
- Massenentlassungsanzeige und Kommunikation mit der Agentur für Arbeit
- Ausspruch der Kündigungen und Zustellung
- Abwicklung der Arbeitsverhältnisse und Vertretung vor den Arbeitsgerichten
- Beratung bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Organverträgen (Geschäftsführer- und Vorstands-Dienstverträge)
- Gestaltung von Chefarztverträgen (z.B. Beteiligungsvergütungen, Liquidationsrecht)
- Erstellung und Verhandlung von Dienst- und Arbeitsverträgen, einschließlich arbeitsvertraglicher Zusatzvereinbarungen (z.B. Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung)
- Vergütungs- und Eingruppierungsfragen
- Betriebliche Altersversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Zusatzversorgungskassen (etwa KZVK-Köln, KZVK Dortmund, VBL, RZVK, BVK etc.)
- Recht der Zusatzversorgung (KZVK, VBL, etc.) insbesondere im Bereich der Beteiligung bzw. Mitgliedschaft bei Umstrukturierungen und Schließungen (Sicherheiten, Bürgschaften, Ausgleichsbeträge etc.)
- Fremdpersonaleinsatz in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft einschließlich Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung, Gestellungsverträgen und Honorarkräften sowie der damit in Verbindung stehenden sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen
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