Strategische Lösungsansätze in der Krise - überleben, bis die Krankenhausreform in Kraft tritt

Deutschlands Kliniken sind von einer Insolvenzwelle bedroht. Nicht wenige werden die ersten Schritte der neuen Krankenhausreform aus einer Insolvenz heraus erleben. Um gut vorbereitet zu sein und nicht zuletzt auch im Hinblick auf Haftungsrisiken abgesichert zu sein, muss frühzeitig gehandelt werden. Eine professionelle Liquiditätssteuerung sowie die frühzeitige Erarbeitung von Notfalllösungen sind dabei unumgänglich.


I. Professionelle Liquiditätssteuerung - Transparenz schaffen

In der aktuellen Situation sollte nahezu jedes Krankenhaus einen dezidierten Blick auf die kurzfristige und mittelfristige Liquiditätsentwicklung haben. In einer akuten Liquiditätskrisen hat sich bewährt, über einen Zeitraum von 13 bis 17 Wochen, wöchentlich rollierend und detailliert zu planen. Mögliche Engpässe lassen sich so frühzeitig erkennen, um rechtzeitig mit Gesellschaftern und Banken über finanzielle Unterstützung reden zu können. Eine realistische mittelfristige, rollierende Liquiditätsplanung über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten ist sowohl vor dem Hintergrund der Beurteilung von Insolvenzgründen als auch bei der Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an die Krisenfrüherkennung zu empfehlen. Die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung verpflichten zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags. Nur sofern Sanierungsbemühungen belegbar in Angriff genommen werden, besteht die Möglichkeit, mit einer Antragstellung im Falle der Zahlungsunfähigkeit drei Wochen und bei einer Überschuldung sechs Wochen (bis zum 31.12.2023 nach SanInsKG acht Wochen) zuzuwarten. Ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ist häufig von „technischen“ Fragen abhängig, die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über einen langen Zeitraum geprägt worden sind. 

Bei aufgedeckten Risiken kann eine insolvenzrechtliche Beratung vor Fallstricken bewahren. Die Ausweitung der Kreditlinie und bedarfsweise Gesellschafterdarlehen sind in der aktuellen Phase keine Ausnahme. Eine offene Kommunikation mit den Eigentümern hilft gemeinsam Lösungen zur Sicherung der Gesellschaft abzustimmen. Eine gute Planung wird in einer Krisensituation helfen, offen über Lösungswege sprechen zu können. Gezielte externe Unterstützung zur Schaffung von mehr Transparenz kann sinnvoll sein, um Misstrauen von Geldgebern vorzubeugen. In diesem Zusammenhang sollten sich die Geschäftsleitung ehrlich fragen, ob die bestehende Planung ausreicht und ob die Notwendigkeit einer professionellen Weiterentwicklung angegangen werden sollte. 
 

II. Erarbeitung von Notfalllösungen - über den Tellerrand schauen und unterschiedliche Optionen unter Berücksichtigung der neuen Krankenhausreform prüfen

Lassen die Umstände erahnen, dass weder mit eigenen Mitteln noch mit Unterstützung durch Gesellschafter oder Banken ein Durchhalten bis zum Greifen der Reform möglich ist, sollten weitere Optionen bereits ausgearbeitet sein.

Sobald das Risiko einer potenziellen Insolvenzverschleppung zu groß wird, bietet auch das Insolvenzrecht die Möglichkeit einer Sanierung. Eine gut vorbereitete Insolvenz in Eigenverwaltung kann eine Variante sein, die die Betriebsfortführung durch die Geschäftsleitung vorsieht. Bei Insolvenzantragstellung ist dem Insolvenzgericht in diesen Fällen ein Finanzplan sowie ein geeignetes Sanierungskonzept vorzulegen. Eine finanzwirtschaftliche Verbesserung aufgrund Bereinigung der Passivseite sollte insbesondere bei Häusern mit einer hohen Verschuldung keine unüberlegte Option bleiben.

Ferner spielen Instrumente wie das Insolvenzgeld sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung von Verträgen mit ungünstigen Bedingungen häufig eine entscheidende Rolle. Auch arbeitsrechtliche Besonderheiten sind im Rahmen der Insolvenz zu berücksichtigen. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mündet in der Regel in die Abstimmung über einen Insolvenzplan, in dem mit der Gläubigergesamtheit eine Einigung erzielt wird. Bei der Variante des Schutzschirmverfahrens ist die kurzfristige Vorlage eines Insolvenzplans verpflichtend.

Die aufgezeigten Möglichkeiten sollten bei der Ableitung eines Notfallplanes kritisch diskutiert werden und vor dem Hintergrund erwarteter medizinstrategischer Anpassungen gut überlegt sein. In ausgewählten Fällen lassen sich auch über diesen Weg Zusammenschlüsse und Maßnahmen im Zuge einer Übernahme schneller umsetzen. Strategische Veränderungen müssen dabei gut vorgedacht sein. Neben einer betriebswirtschaftlich- und rechtlich fundierten Beratung braucht es einen Begleiter, der die neuen Anforderungen kennt und einbezieht.

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