Neben Jahresabschlussprüfungen sind zu unterschiedlichen Anlässen ebenfalls weitere Prüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird nicht zuletzt den Interessen verschiedenster Stakeholder eines Unternehmens Rechnung getragen – von Gesellschaftern über Kreditgeber und Finanzmarkt bis hin zu internen Stakeholdern.
Umfassende Erfahrung bei Sonderprüfungen
Der Auslöser für Sonderprüfungen kann vielfältig sein. In jedem Fall sollten Sie auf einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer setzen. Mit über 90 Jahren Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung begleiten wir Sie bei verschiedensten Sonderprüfungen mit unserem Know-how. Als Branchen-Experte für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft kennen wir die üblichen Fragestellungen ebenso wie die speziellen Anforderungen der Branche.
Zahlreiche Arten von Sonderprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Als Branchen-Experte mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie umfassend und mit fundiertem Know-how.
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