Mehrheitseigner eines Unternehmens können verlangen, den Abschlussprüfer mit einer Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beauftragen. Der Wirtschaftsprüfer prüft und beurteilt dann im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen wird die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zunehmend auch als Erweiterung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung steuerbegünstigter Körperschaften durchgeführt, beispielsweise im Verbandsbereich.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung beinhaltet nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführungsorganisation,
des Geschäftsführungsinstrumentariums sowie
der Geschäftsführungstätigkeit.
Prüfung mit Expertise
Dank langjähriger Erfahrung kennen wir die Fallstricke bei Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten richten sich bei ihrer Arbeit nach dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720). Dieser beinhaltet unter anderem einen Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 53 HGrG. Bei freiwilliger Beauftragung stimmen wir Art und Umfang der Prüfungstätigkeit individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens ab.
Gegenstände der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung können dabei zum Beispiel folgende sein:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Ihrer Organisation
Rechnungswesen
Informationssystem und Controlling
Problemstellungen aus dem Bereich der Durchführung von Investitionen und ihrer Finanzierung
Im Ergebnis dokumentieren wir unsere Analyse, unterbreiten Ihnen Lösungsvorschläge für eventuelle Schwachstellen. Zudem bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung von notwendigen Änderungen.
Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie mit unserem umfassenden Know-how bei Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Sprechen Sie uns unverbindlich an.
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