Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist ein komplexes Thema. Denn die dafür notwendigen detaillierten Daten zum operativen Geschäft liegen nicht immer in der notwendigen Qualität vor – hauptsächlich, wenn es sich um freiwillige Jahresabschlusserstellungen handelt. Zudem erschweren teils komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen die Aufstellung, insbesondere bei kleineren Unternehmen.
Unsere Expertise für Ihren Jahresabschluss
Setzen Sie daher auf die umfassende Erfahrung unserer Expertinnen und Experten. Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses. Die Anforderungen der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften haben wir dabei stets im Blick. Den Auftragsumfang stimmen wir gemeinsam mit Ihnen individuell auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens ab. Dazu ist unter anderem entscheidend, inwieweit wir die Buchführung als Grundlage der eigentlichen Erstellungstätigkeit auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin beurteilen sollen. Wie auch immer der Auftragsumfang aussieht: Bei unseren Prüfungen von Jahresabschlüssen berücksichtigen wir immer mögliche Anforderungen von Aufsichtsgremien und -behörden, Kreditinstituten, Fördermittel- und Zuschussgebern sowie anderen Empfängern.
Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist komplex. Setzen Sie daher auf unsere Expertise von über 90 Jahren Erfahrung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Bei einer Jahresabschlusserstellung sehen die Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer nach dem IDW Standard S7 einen Mindestumfang vor. Der Jahresabschluss ist auf Grundlage vorgelegter Belege, Bücher und Bestandsnachweise zu erstellen - stets unter Berücksichtigung von erteilten Auskünften. Eine Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilung erfolgt aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir beurteilen diese entsprechend gesetzlicher Vorgaben und Ihren Anweisungen als Auftraggeber im Rahmen bestehender Wahlrechte.
Neben Jahresabschlusserstellungen ohne Beurteilung führen wir auch solche mit Plausibilitätsbeurteilung durch. In diesen Fällen führen wir neben der Erstellungstätigkeit auch Befragungen und analytische Beurteilungen durch. So beurteilen wir die vorgelegten Unterlagen auf ihre Plausibilität und beurteilen sie. Ziel ist es, mit möglichst großer Sicherheit auszuschließen, dass es sich um nicht ordnungsgemäße Belege handelt.
Ist eine umfassende Beurteilung bei der Jahresabschlusserstellung gewünscht, erweitern wir unsere Tätigkeit: Neben der eigentlichen Erstellung überzeugen wir uns durch geeignete Maßnahmen von der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen.
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