Solidaris Wirtschaftsprüfung

Externe Qualitätskontrolle gem. § 57 a ff. WPO

Wirtschaftsprüfung

Gesetzlich geforderte Qualität

Qualität zählt – vor allem bei der Wirtschaftsprüfung. Daher müssen sich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einer externen Qualitätskontrolle (sog. Peer-Review) unterziehen. Dank dieser Qualitätskontrolle ist sichergestellt, dass die Regelungen zur Qualitätssicherung den gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung entsprechen – sowohl beim Unternehmen insgesamt als auch bei der Durchführung einzelner Aufträge. Denn nur, wenn Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Anforderungen erfüllen, dürfen sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 des Handelsgesetzbuches durchführen.

Solidaris Wirtschaftsprüfung Qualitätskontrolle

Erfahrung in der Qualitätskontrolle

Mit über 90 Jahren Historie zählen wir zu den erfahrensten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Seit knapp 20 Jahren unterziehen wir uns selbst erfolgreich Qualitätskontrollen für Wirtschaftsprüfer – zuletzt 2021. Unsere Erfahrung und Expertise setzen wir ein, um auch externe Qualitätskontrollen bzw. Peer-Reviews für andere Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen. Unsere Prüfung geht dabei über die reine Darstellung der Prüfungsergebnisse im Rahmen einer Schlussbesprechung sowie im Qualitätskontrollbericht hinaus: Unsere erfahrenen Prüferinnen und Prüfer geben Ihnen konstruktive Hinweise zum Auf- bzw. Ausbau Ihres Qualitätssicherungssystems.

Unsere Expert:innen für Wirtschaftsprüfung

Peer-Review mit Erfahrung

Mit einer externen Qualitätskontrolle wird sichergestellt, dass Wirtschaftsprüfer die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Nur wer diese besteht, darf gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Als registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle können wir den Peer-Review für Sie durchführen und bescheinigen.

Aktuelles aus der Wirtschaftsprüfung

phone
mail Pfeil weiß