Dolose Handlungen (Fraud) werden durch das Eintreten bestimmter Bedingungen begünstigt: Gelegenheit, Motivation und innere Rechtfertigung der handelnden Person. Hier bilden Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft keine Ausnahme. Auf den Aspekt der Gelegenheit sollten sie durch Aufbau eines angemessenen Kontrolldrucks reagieren. Sofern trotz aller organisatorischen Maßnahmen der Anfangsverdacht doloser Handlungen im Raum steht, ist eine systematische und zeitnahe Aufarbeitung des Sachverhalts das Mittel der Wahl.
Ziele unserer Beratungsleistung
Im Rahmen von Sonderuntersuchungen wird der Anfangsverdacht aufgegriffen und unter Beachtung zeitlicher Erfordernisse aufgearbeitet. Durch den Einsatz entsprechender Interviewtechniken und von Datenanalysen erfolgt eine strukturierte Untersuchung. Die ermittelten Beweise werden dabei stets am Merkmal ihrer Verwertbarkeit vor Gericht gemessen. Ein Team aus Revisor:innen, IT-Prüfer:innen und Jurist:innen stellt sicher, dass die Ergebnisse zur Aufklärung beitragen und die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Ihr Nutzen
Sie erhalten eine vollständige und zeitnahe Rückmeldung zu den Vorgängen durch Spezialist:innen
Sie greifen auf eine Beweissicherung zurück, die für spätere rechtliche Schritte verwertbar ist
Sie schaffen durch den Einsatz externer Spezialist:innen die größtmögliche Objektivität bei der Aufarbeitung der Vorgänge und vermeiden weitere Reputationsschäden
Sie profitieren vom Einsatz von Analysemethoden für Massendaten
Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Als Spezialist für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft unterstützen wir Sie umfassend bei Sonderuntersuchungen zu dolosen Handlungen. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
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