Solidaris Rechtsberatung Gesundheitswirtschaft Sozialwirtschaft

Zuwendungsrecht/EU-Beihilferecht

Rechtsberatung

Unterstützung mit Auflagen

Öffentliche Fördermittel sind gerade für Non-Profit-Unternehmen eine tragende Finanzierungssäule. Dabei stellt das Zuwendungsrecht immer höhere Anforderungen an die Empfänger. Werden die rechtlichen Vorgaben für die Gewährung bzw. Verwendung von Fördermitteln nicht beachtet, drohen Rückzahlungsforderungen, die – je nach Art und Umfang der Förderung – existenziell sein können.

Das EU-Beihilfenrecht greift immer dann, wenn öffentliche Mittel mit begünstigender Wirkung fließen und eine Binnenmarktrelevanz zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Dabei ist es nicht nur an der öffentlichen Stelle, mögliche beihilferechtliche Problematiken zu prüfen. Auch von möglichen Rückzahlungen betroffene Empfänger sind hier gefordert. Allein Mittel der Förderbanken in Anspruch zu nehmen, bedarf häufig einer beihilferechtlichen Überprüfung. Dauerhafte Subventionierungen können die Notwendigkeit eines Betrauungsaktes auslösen.

Unsere Beratung

Wir beraten private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie die öffentliche Hand. Mit langjähriger Expertise unterstützen wir Sie dabei, zuwendungs- und/oder beihilfenrechtliche Risiken zu erkennen und erarbeiten geeignete Lösungen, um diesen zu begegnen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bei Fragen zur zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln nach Maßgabe der einschlägigen (spezial-)gesetzlichen Normen (z. B. des Krankenhausfinanzierungs- bzw. -förderrechts), haushaltsrechtlicher Vorgaben und der Zuwendungsbescheide. Zudem unterstützen wir Sie bei der Prüfung etwaiger Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Anwendung des Vergaberechts) sowie dabei, notwendige Verwendungsnachweise zu erstellen - bei Bedarf in enger Kooperation mit unseren übrigen Unternehmensbereichen, wie beispielsweise der Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung. Darüber hinaus beraten wir beraten Sie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Fördermittelgeber:innen.

Speziell im Rahmen unserer beihilfenrechtlichen Beratung prüfen wir geplante staatliche Unterstützungs-/Fördermaßnahmen auch auf ihre Relevanz, insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Befreiungstatbestände, etwa für Gemeinwohlaufgaben bzw. sog. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen). Hierzu zählen beispielsweise auch Krankenhausleistungen.

Das (allgemeine) Zuwendungsrecht und das EU-Beihilfenrecht weisen vielschichtige Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auf, z. B. dem Vergaberecht, das den Empfänger nicht selten zur Beachtung bzw. Anwendung der einschlägigen Vergaberegeln verpflichtet.

Unsere Expert:innen im Zuwendungsrecht und EU-Beihilferecht

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Das Zuwendungsrecht und das EU-Beihilfenrecht sind eng miteinander verknüpft. Wir unterstützen Sie mit langjähriger Expertise in beiden Rechtsgebieten. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Solidaris Justus Kampp
Justus Kampp
Rechtsanwalt

Unsere Beratungsleistungen

  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Prüfung von Zuwendungs-Bescheiden
  • Prüfung von geplanten oder bestehenden Finanzierungsmaßnahmen auf ihre beihilfenrechtliche Relevanz
  • Unterstützung bei der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Förderung bzw. Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben
  • Ausgestaltung von Betrauungsakten
  • Unterstützung im Falle von möglichen Rechtsverstößen

 

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