Bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen unterliegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen dem Vergaberecht. Dabei ist mitunter nicht immer eindeutig, ob die betroffenen Körperschaften tatsächlich als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sind. Doch auch (frei-) gemeinnützige Träger können zur Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften im Rahmen von Zuwendungen und Förderungen verpflichtet werden. Verstöße gegen vergaberechtliche Auflagen können zu empfindlichen Rückforderungen nebst Strafzinsen führen.
Darüber hinaus sehen sich Träger zunehmend damit konfrontiert, als Bieter an Vergabe- oder Interessensbekundungsverfahren teilnehmen zu müssen. Versäumnisse in diesen Verfahren können schnell zum Ausschluss führen. Die Kenntnis von Bieterrechten und Rügepflichten sind ebenso erforderlich.
Sowohl das nationale und europäische Vergaberecht sind komplexe und maßgeblich von einer dynamischen Rechtsprechung geprägte Rechtsmaterien. Die rechtssichere Planung und Durchführung von Vergabeverfahren bedarf genauso der fundierten Rechtbegleitung wie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Beratung
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Vergaberecht. Wir beraten Sie auf strategischer Ebene genauso wie bei der praktischen Umsetzung und Durchführung von Vergabeverfahren sowohl auf Auftraggeber- als auch Bieterseite. Unsere Leistung umfasst neben der Beratung auch die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von vergaberechtlichen Ansprüchen.
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