Steuerbegünstigung von Berufsverbänden
Vorteile für Berufsverbände
Berufsverbände sind für gewöhnlich nicht steuerbegünstigt. Unter gewissen Voraussetzungen können sie jedoch von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein. Dazu gilt es, die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Für Berufsverbände gelten spezielle Befreiungsvorschriften. Das Gemeinnützigkeitsrecht steht ihnen nicht offen. Stattdessen kann ein Berufsverband die Steuerbegünstigung beantragen, wenn er ideelle oder rein wirtschaftliche Interessen für sämtliche Mitglieder eines Berufsstandes verfolgt. Welche dieser Grundlagen auch immer zutrifft: Die Befreiungsvorschriften müssen von den handelnden Personen bei der täglichen Arbeit beachtet und umgesetzt werden, damit die Steuerbegünstigung dauerhaft besteht.
Erfahrener Partner für Ihre Fragen
Als Branchen-Experte für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft unterstützen und beraten unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Berufsverbände bei Steuerbegünstigungen seit vielen Jahren. Dabei setzen wir auf Augenhöhe und sehen uns als Partner an Ihrer Seite. Dank unserer langjährigen Expertise bei der Beratung von Berufsverbänden verfügen wir über vielfältige Erfahrung aus der erfolgreichen Begleitung zahlreicher Mandanten - und finden auch für Sie die optimale steuerliche Gestaltung.
Unsere Leistungen
Dank umfassender Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht und im Non-Profit-Bereich kennen unsere erfahrenen Expertinnen und Experten die Feinheiten der Rechtsprechung. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater berücksichtigen bei der Beratung jeweils Ihre individuellen Fragestellungen und Ausgangssituationen, um so eine optimale und dauerhafte Steuerbegünstigung zu erreichen. So bieten wir Ihnen eine umfassende Lösung, die alle Belange beleuchtet, aus einer Hand.
Unsere Beratungsleistungen:
- Satzungsgestaltung etwa eines Vereins zur Anerkennung eines Berufsverbandes
- Bewertung einer Steuerbegünstigung von Einkünften unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Berufsverbandes
- Einordnung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden
- Laufende steuerliche, vereins- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Vertretung vor Finanzgerichten
- Unterstützung im Zusammenhang mit Sponsoring und Kooperationen
- Beratung bzgl. der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Abwägung bei der Optierung einer Umsatzsteuerbarkeit von Beiträgen
- Klärung umsatz- und ertragsteuerlicher Einflüsse von Tochtergesellschaften
Interdisziplinär und umfassend
Steuerrecht und Steuerberatung gehen oft Hand in Hand. Daher bieten wir mehr als eine rein auf Steuerrecht spezialisierte Kanzlei: Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kombinieren ihr Fachwissen aus dem Steuerrecht mit dem umfassenden Know-how der Expertinnen und Experten unseres Geschäftsbereichs Steuerberatung. Dank dieser interdisziplinären Zusammenarbeit unserer Rechtsberatung mit unseren Steuerberaterinnen und Steuerberatern können wir Ihre Fragestellungen von Beginn an umfassend betrachten – und dabei über den Tellerrand hinausschauen. So finden wir die optimale Lösung für Ihren individuellen Fall.
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.