Solidaris Rechtsberatung Kita- und Schulrecht

Kita- und Schulrecht

Rechtsberatung

Es braucht ein ganzes Dorf…

… um ein Kind zu erziehen. Mit fundierter Kenntnis der rechtlichen Normen sind unsere Rechtsanwält:innen gerne Teil dieses Dorfes, um gute Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten und Schulen auf einer sicheren rechtlichen Basis gewährleisten zu können.

Gründung und rechtliche Begleitung von Kitas und Bildungsstätten

Bei der Gründung gemeinnütziger oder konfessioneller Kindergärten, Kindertagesstätten (Kitas) sowie weiterer Bildungsstätten und -instituten unterstützen wir Sie mit umfangreicher Expertise.

Auf Ihrer Gründungsidee basierend unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Umsetzung Ihres pädagogischen Konzepts. Von der Gründung eines geeigneten Rechtsträgers, über die notwendigen behördlichen Abstimmungsprozesse und Genehmigungsverfahren bis hin zu allen Fragen des Rund um den laufenden Betrieb Ihrer Einrichtung. Hier stehen Ihnen auch unsere Expert:innen aus den angrenzenden Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht, Datenschutzrecht etc.) hilfreich zur Seite. Ferner verfügen wir zusammen mit den Expert:innen unseres KompetenzTeams Kinder- und Jugendhilfe/Bildung über das notwendige Fachwissen in allen Fragen der Finanzierung Ihrer Einrichtung.

Gründung und rechtliche Begleitung von Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft sind bei Eltern und Lehrkräften gleichermaßen beliebt. Sie können konzeptionell, pädagogisch und organisatorisch individuelle Ansätze verfolgen und ausdifferenzieren, erweisen sich gegenüber der Umsetzung pädagogischer und sozialer Erkenntnisse flexibel und vermögen in besonderem Maße intrinsisch motivierte Lehrkräfte zu binden.

Die Gründung freier Schulen gleicht einer Herkulesaufgabe. Ihre Führung ist anspruchsvoll. Die rechtlichen Implikationen sind jeweils komplex.

Bereits mit der Gründung der Rechtsträger von Schulen in freier Trägerschaft werden wichtige und teils unveränderliche Weichen für die Zukunft gestellt. Der Schwerpunkt der Beratung liegt darin, eine für das konkrete Vorhaben passende Trägerstruktur zu finden. Welche das ist, hängt vom individuellen Vorhaben ab. Sollen staatliche Vorgaben in freier Trägerschaft umgesetzt oder ein individuelles pädagogisches Konzept verwirklicht werden? Wird die Schule vom freien Träger, in Selbstverwaltung oder in einer Mischform geführt? Wie sieht das Finanzierungskonzept aus? Soll es zusätzlich einen Kindergarten, eine Kita oder einen Hort geben? Die Implikationen sind hier vorwiegend gesellschafts- und steuerrechtlicher Natur, jedoch sind schul- und zuwendungsrechtliche Aspekte bereits zwingend zu berücksichtigen.

Ist der Träger errichtet, treten genehmigungs-, finanzierungs- und immobilienrechtliche Fragen in den Vordergrund. Das Privatschulwesen wird verfassungsrechtlich zumindest in Gestalt einer institutionellen Garantie gewährleistet, unterliegt jedoch der staatlichen Aufsicht. Aus diesem Spannungsfeld entstehen insbesondere bei Neugründungen Friktionen. Der Schwerpunkt verlagert sich ins öffentliche Recht, wobei das Schulwesen Ländersache und in allen 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Spätestens mit sich abzeichnender Genehmigung müssen Arbeitsverträge, Schulverträge und Beitragsordnungen entworfen werden. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. Geschlossene Verträge lassen sich nachträglich allenfalls noch einvernehmlich anpassen. Daneben treten schulverwaltungs- und prüfungsrechtliche Fragen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Wir unterstützen Gründungsinitiativen und bestehende Träger mit umfassender rechtlicher Expertise. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Solidaris Sigrun Mast
Sigrun Mast
Rechtsanwältin

Unsere Beratungsleistungen im Kita- und Schulrecht

Unsere Rechtsanwält:innen verfügen über langjährige und umfassende Expertise im Recht von Kindertagesstätten und Schulen. Mit unserem breiten Portfolio bieten wir praxiserprobte Lösungen auf allen relevanten Rechtsgebieten aus einer Hand.

Unsere Expert:innen im Recht von Kindertagesstätten und Schulen

Unsere Leistungen im Detail

Unsere Rechts- und Fachanwält:innen begleiten Sie bei der Erlangung der Gemeinnützigkeit. Erziehung, Volks- und Berufsbildung gehören zu den gesetzlichen gemeinnützigen Zwecken. Da Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und Bildungsträger insgesamt darauf ausgerichtet sind, diese gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen, können ihre Träger grundsätzlich als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Zweckbetriebe. Diese sind von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.

Rechtliche Voraussetzungen zur Finanzierung

Darüber hinaus enthält das jeweilige Landesrecht Voraussetzungen zur Finanzierung von Kitas, Schulen und Bildungsträgern, deren Einhaltung für eine Finanzierung der Träger maßgeblich sind. Die Erlangung und Beibehaltung der Gemeinnützigkeit ist häufig Voraussetzung, auch zur Erlangung weiterer Fördermittel und etwaiger EU-Beihilfen.

Bundesweit ist der Trend zu erkennen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (insbesondere Kindertagesstätten) in größeren rechtlichen Einheiten und Verbünden zusammenzufassen.

Gerade auch im kirchlichen Bereich besteht der Bedarf nach Umstrukturierungen, beispielsweise um den Verwaltungsaufwand von Kitas und Schulen in einem neuen professionellen Träger zu bündeln und die bisherigen kirchlichen Träger wie z. B. einzelne Kirchengemeinden, Trägervereine etc. zu entlasten. Unsere Rechtsanwält:innen verfügen über langjährige und praxiserprobte Erfahrung in der Beratung von Träger- und Zusammenschlussvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe und können Sie insbesondere im Hinblick auf die für Ihre Einrichtung geeignete Kooperationsform umfassend beraten.

Ob bei Gründung, Wachstum oder Umstrukturierung von Kindergärten, Kitas, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder bei aktuellen Fragen: Wir unterstützen und beraten Sie mit rechtlicher und steuerlicher Expertise zu den folgenden Themen:

  • Wahl der Rechtsform (e.V., GmbH, Zweckverband) und ggf. Trägerstruktur
  • Gemeinnützigkeit
  • Kirchliche und weltanschauliche Aspekte und damit einhergehende Besonderheiten
  • Nachweise des besonderen pädagogischen Interesses
  • Ausgestaltung der Selbstverwaltung anhand der rechtlichen Vorgaben (Datenschutz etc.)
  • Genehmigungsvoraussetzungen und -verfahren für den Betrieb, Anerkennung
  • Genehmigungsvoraussetzungen und -verfahren für Lehrkräfte, Anerkennung
  • Rechtliche und steuerliche Grundlagen der Finanzierung, Zuwendungs- und Vergaberecht, Lehrergehälter und Schulgeld
  • Beratung und Begleitung bei Restrukturierung, Transaktionen, Umstrukturierung und Kooperationen
  • Betriebliche Altersversorgung und Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK)
  • Erwerb, Bau oder Nutzung von Schulgebäuden und KiTa-Gebäuden
  • Beschäftigung der Lehrkräfte, Arbeits-, Betriebsverfassungs- und Sozialversicherungsrecht
  • Schulverträge, Beitragsordnungen
  • Prüfungsrecht
  • Sonstiges Schulrecht der Länder

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