Rechtsträger der verfassten Kirche – beispielsweise Bistümer, Landeskirchen, Kirchengemeinden, kirchliche Vereine oder kirchliche Stiftungen – unterliegen mit ihren Einrichtungen nicht nur den staatlichen Gesetzen. Ebenso gelten für sie seit jeher die Regularien der Kirchen. Bei Ordensgemeinschaften kommen darüber hinaus eigene Statuten zur Anwendung. Entsprechendes gilt, wenn auch abgemildert, für kirchlich geprägte Rechtsträger, die selbst nicht zur verfassten Kirche gehören. Da das Kirchenrecht unabhängig von staatlichem Recht gilt, müssen in diesem Bereich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über spezielle Fachkenntnis verfügen.
Unsere Beratung
Umfassende Erfahrung im Kirchenrecht
Dank langjähriger Beratung von kirchlichen Rechtsträgern verfügen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über umfassendes Know-how im Kirchenrecht. Zu unserer Mandantschaft zählen kirchlich verfasste Rechtsträger ebenso wie kirchlich geprägte. Wir sind mit den aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen kirchlicher Einrichtungen bestens vertraut. Zudem unterstützen wir Sie bei Fragen kirchenrechtlicher Natur. Dabei berücksichtigen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die kirchlichen Interessen in besonderer Weise.
Das Kirchenrecht ist unabhängig vom staatlichen Recht. Bei der Beratung benötigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine spezielle Expertise. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen im Kirchenrecht mit langjähriger Erfahrung.
Strukturberatung, u. a. Analyse der aktuellen Struktur/Verfassung, Entwicklung alternativer Strukturmodelle
Interne Organisationsberatung (Gremien-Zusammensetzung, Zuständigkeit der Gremien, Entscheidungsprozesse etc.)
Begleitung von Gremiensitzungen
Zusammenführung von Einrichtungen und Rechtsträgern, Fusionen, Zusammenschlüsse
Neukonzeptionen für kirchliche Aktivitäten, insbesondere auch Ordensgetragene Einrichtungen
Ausgliederung von Einrichtungen mit Sicherung der Interessen und Rechte z. B. der Ordensangehörigen
Zukunftssicherung und Nachfolgelösungen von Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen
Alterssicherung
Gestellungsverträge
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