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Geldwäsche-Compliance und Transparenzregister

Rechtsberatung

Transparenz dank Geldwäsche-Compliance

Das Geldwäschegesetz (GwG) verfolgt das Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Hierzu soll nachvollziehbar abgebildet werden, welche natürliche Person eine Vereinigung letztlich kontrolliert - egal über wie viele und ggf. auch länderübergreifend zwischengeschaltete Rechtsträger hinweg. Das Transparenzregister verfolgt genau diesen Zweck. Es ist für meldepflichtige Vereinigungen mit einer Reihe von Transparenzpflichten verbunden. Ferner soll durch gewisse Sorgfaltspflichten der Teilnahme an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgebeugt werden, insbesondere auch der unbemerkten Teilnahme. Verpflichtete müssen prüfen, welchem Risiko sie tatsächlich unterliegen und ggf. mehr oder weniger intensive vorbeugende Maßnahmen treffen. Dabei gelten die Transparenz- und Sorgfaltspflichten uneingeschränkt auch für steuerbegünstigte Körperschaften.

Unsere Expert:innen für Geldwäsche-Compliance und Transparenzregister

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Mit dem Transparenzregister wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Doch das neue Recht bringt auch Pflichten für Unternehmen mit sich. Wir unterstützen Sie mit umfassendem Know-how dabei, diesen gerecht zu werden. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

 

Solidaris Thomas Hamprecht
Thomas Hamprecht
Rechtsanwalt

Transparenzpflichten im Blick

Meldepflichtige Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und dem Transparenzregister mitteilen. Auch jede Änderung ist dem Transparenzregister anzuzeigen.

Wirtschaftlich Berechtigter ist, wer 25 Prozent der Geschäftsanteile oder Stimmrecht kontrolliert oder auf vergleichbare oder sonstige Weise Kontrolle ausüben kann. Kontrolle auf sonstige Weise lässt sich erst anhand einer Gesamtschau aller gesellschaftsrechtlich relevanten Dokumente (Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Stimmbindungsvereinbarung usw.) ermitteln, ggf. über mehrere Beteiligungsebenen hinweg.

Sind die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft nicht bekannt, hat sie ihre relevanten Anteilseigner um Auskunft zu ersuchen und das Ersuchen zu dokumentieren. Unzureichende Meldungen, unterlassene Auskunftsersuchen und deren unzureichende Dokumentation erfüllen je eigene Bußgeldtatbestände.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Vereine, Gesellschaften, Stiftungen und sonstige Rechtsträger aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sowie Non-Profit-Organisationen und Verbände bei der Klärung und Erfüllung ihrer Transparenzpflichten:

  • Klärung der Transparenzpflichten
  • Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
  • Auskunftsersuchen gegenüber Gesellschaftern
  • Dokumentation von Auskunftsersuchen
  • Meldung aller wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister
  • Beantragung von Auszügen aus dem Transparenzregister
  • Nachhalten sämtlicher Änderungen gegenüber dem Transparenzregister
  • Implementierung in Compliance-Management-Systeme

Sorgfaltspflichten auch im Non-Profit-Bereich

Einkaufsgemeinschaften und Gesellschaften, die gewerblich mit Waren handeln, können Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes sein. Sie zählen nach Auffassung einschlägiger Organisationen wie der Financial Action Task Force (FATF) als besonders gefährdet, für Geldwäsche benutzt zu werden - und zwar auch unbemerkt. Daher stehen sie im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besonders im Fokus und können erweiterten Sorgfaltspflichten unterliegen. Der Non-Profit-Bereich ist davon nicht ausgenommen.

Unsere Leistungen

Wir prüfen und dokumentieren im Rahmen einer strukturierten Bestandsaufnahme, an welchen Schaltstellen ein erhöhtes Risiko besteht und wo Ihr Unternehmen ggf. erhöhten Sorgfaltspflichten unterliegt. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Implementierung der Geldwäsche-Compliance in Ihr bestehendes Compliance-Management-System bzw. beim Aufbau eines solchen.

 

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Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

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