Solidaris Rechtsberatung Erbrecht

Erbrecht und Nachfolgeberatung

Rechtsberatung

Gutes bewirken und erhalten

Gutes zu Lebzeiten bewirken – das ist das Ziel vieler Akteure in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Wie aber das eigene Werk auch langfristig – insbesondere nach dem eigenen Tod – erhalten?

Individuelle Rechtsberatung, umfassendes Know-how

Eine tragfähige Nachfolgeplanung sollte frühzeitig in Angriff genommen werden. Wir unterstützen Sie dabei: Unsere erfahrenen Rechtsanwält:innen beraten Sie mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Know-how im Erbrecht. Dabei haben wir alle relevanten Aspekte im Blick - rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich. Denn wir bieten mehr als nur Rechtsberatung: Dank unserer interdisziplinären Aufstellung greifen unsere Rechtsanwält:innen bei Bedarf auf die Erfahrung und Fachkenntnis der Expert:innen aus unserer Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zurück. So bieten wir Ihnen im Erbrecht und der Nachfolgeberatung umfassende Lösungen.

Wenn Ihnen ein Vermächtnis zufällt oder Sie erben, erläutern wir gerne die Abläufe, vertreten Ihre Interessen und klären damit verbundene Fragen.

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Sowohl beim Thema Erbrecht als auch bei der Nachfolgeplanung ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Angelegenheiten zu befassen. Ebenso wichtig ist es, das Thema umfassend zu beleuchten. Unsere Rechtsanwält:innen beraten Sie umfassend und interdisziplinär. Sprechen Sie uns unverbindlich an.

Solidaris Sigrun Mast
Sigrun Mast
Rechtsanwältin

Unsere Leistungen

Ob bei der Planung der Nachfolge, der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen oder der Beratung zur Abwicklung eines Erbfalles: Wir unterstützen und beraten Sie mit erbrechtlicher und steuerlicher Expertise bei den folgenden Themen:
 

  • Vorweggenommene Erbfolge in Form von Schenkungen, sonstige Schenkungsverträge

  • Gesellschaftsrechtliche Nachfolgelösungen, insbesondere bei Immobilien

  • Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen

  • Erbteilsverzicht

  • Testamentarische Gestaltung – handschriftliche oder notarielle Umsetzung

  • Gemeinschaftliche Testamente, Berliner Testament oder Erbvertrag

  • Auflagen und Vermächtnisse, Teilungsanordnungen

  • Rechtliches und steuerliches Know-how beim Erbschaftsfundraising gemeinnütziger Träger

  • Besonderheiten bei der Nachfolgeplanung gemeinnütziger und kirchlicher Träger

  • Besonderheiten bei der Abwicklung des Erbes oder Vermächtnisses gemeinnütziger und kirchlicher Träger

  • Internationaler Bezug im Erbfall

  • Abwicklung von Erbfällen; Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis

  • Testamentarische und gestalterische Lösung zur Verwirklichung des gewünschten letzten Willens

  • Immobilie im Nachlass, Bewertung nach dem Vergleichs-, Ertragswert- und Sachwertverfahren

  • Erbengemeinschaften, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Ausgleichsansprüche aufgrund von Zuwendungen zu Lebzeiten

  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere Vollmachten

  • Bewertungen, Nutzung erbschaftsteuerlicher Befreiungen, Freibeträge und Berücksichtigung der Steuerklassen

  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses und Beratung zur eidesstattlichen Versicherung des Erben

  • Bankkonten, Depots und Schließfächer im Nachlass

  • Unterstützung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung

Nachlassplanung

Expertise für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Die Nachlassplanung birgt viele Stolpersteine. So ist bereits die unklare Benennung des bedachten Rechtsträgers ein Problem. Zudem sind rechtliche Besonderheiten zu beachten. Besteht beispielsweise der Wunsch, ein Heim oder eine dort tätige Person in die Nachfolgeregelung einzubeziehen, sind die Heimgesetze der Länder zu berücksichtigen. Auch bei der Werbung gemeinnütziger Träger um eine Nachlassspende bestehen Besonderheiten. Hier unterstützen wir Sie mit unserer umfassenden Rechtsberatung.

Als Branchen-Experte für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft verfügen wir über spezielle Expertise, sollten im Erbfall gemeinnützige und kirchliche Träger als Erben oder Vermächtnisnehmer in Testamenten oder in Erbverträgen eingesetzt werden oder sein. Wir beantworten im Erbfall Ihre Rechtsfragen und vertreten Ihre Interessen – von der Erbschaftsannahme oder -ausschlagung, über das Einfordern des Vermächtnisses bis hin zu praktischen Abwicklungsthemen beim Erbe.

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsleistungen? Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Anfrage über das Kontaktformular.

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