Umsetzung der Krankenhausplanung NRW – Land stellt 2,5 Milliarden zur Verfügung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat mit Datum vom 8. Dezember 2023 darüber informiert, dass Krankenhäuser in NRW eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können. Hiernach stellt das Land NRW bis zum Jahr 2027 rund 2,5 Milliarden Euro für Strukturveränderungen zur Verfügung.


Wofür können Einzelfördermittel beantragt werden?

Gefördert werden gemäß Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 24. November 2023 Investitionsmaßnahmen nach § 21a i. V. m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW. Für einen erfolgreichen Antrag muss mindestens eine der zwei folgenden Förderkriterien erfüllt sein:

  1. Die Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-)stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-)stationären Versorgungsangeboten,
  2. Die Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHGG NRW. 

Die Einzelförderung von Investitionsmaßnahmen nach § 21a KHGG NRW ist nur möglich, wenn die Investitionsmaßnahme die Voraussetzungen des Förderschwerpunktes „Förderung der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 unter Berücksichtigung von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen“ erfüllt. Der Rechtsanspruch entsteht durch die schriftliche Bewilligung der Fördermittel. Förderfähig sind Investitionskosten, die auch beim Einsatz von Mittel der Baupauschale förderfähig wären.

Im Zuge der Festbetragsfinanzierung entspricht der Festbetrag den anerkannten förderungsfähigen Kosten. Interessant ist hierbei, dass gemäß FAQ eine Eigenbeteiligung nicht zwingend erbracht werden muss.

Die Kriterien „Telemedizin“, „Verbesserung im Bereich der Hygiene“, „Sektorenübergreifende Versorgung“ sowie „Kooperationen“ sollen bei der Abwägung der Anträge als Priorisierungselemente herangezogen werden.

Zudem sollen nachfolgende Aspekte besonders berücksichtigt werden:

  • die Stabilisierung der flächendeckenden Grundversorgung insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin sowie Geburtshilfe,
  • die Auswirkungen der Maßnahme auf die regionale Krankenhausversorgung (beispielsweise Verbesserung der Struktur im ländlichen Raum oder Ballungsgebiete),
  • die Anzahl der beteiligten Standorte und Betriebsstellen,
  • die angestrebte Veränderung der Fallzahlen und Betten insgesamt und
  • die festgestellte Über- oder Unterdeckung mit (teil-)stationären Versorgungsangeboten

Gemäß FAQ werden im Rahmen der Einzelförderung die Fördermittel vor der konkreten Verteilung für die fünf Regierungsbezirke „budgetiert“. Bei sehr teuren Vorhaben besteht gemäß FAQ das Risiko, dass diese nachrangig behandelt werden, da die Förderung zur Umsetzung der Krankenhausplans einer Verbesserung der medizinischen Versorgung für möglichst viele Patientinnen und Patienten erreichen soll.


Bis wann sind die ersten Anträge zu stellen?

Die Krankenhäuser in NRW sind mit Schreiben vom 7. Dezember über die Förderung zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans informiert worden. Auch wenn an diesem Tage die Antragstellung noch nicht möglich war, so ist eine kurzfristige Information über die Freischaltung des Online-Portals angekündigt, über das die Anträge zu stellen sind. Der erste Antragszeitraum ist angekündigt für den Zeitraum bis zum 2. April 2024. Wir empfehlen, die Anträge so früh und ausführlich wie möglich vorzubereiten.
 

Ist die Lücke geschlossen?

Die Anpassung von Krankenhaus- bzw. Leistungsstrukturen erfordert einen erheblichen Ressourceneinsatz. Mit angekündigten Mitteln zur Investitionsfinanzierung wird ein wichtiger Baustein des Transformationsprozesses, nämlich die Finanzierung von erforderlichen Investitionen, bereitgestellt. Für die Krankenhausträger wird es darauf ankommen, die erforderliche Erfüllung der Fördervoraussetzungen, im Vergleich zu den übrigen Marktteilnehmern nachzuweisen.

Die Krankenhausträger sollten also schnell sein, passgenau die Einhaltung der notwendigen Fördervoraussetzungen nachweisen und finanziell den Bogen nicht überspannen. Nicht einfach, aber bei Erhalt eines Bewilligungsbescheides ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Die ersten Bewilligungen sollen noch in 2024 ergehen!

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Köln, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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