So starten Sie 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Reporting Directive – CSRD) in Kraft getreten. Darüber hinaus wurden am 31. Juli 2023 die europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als delegierter Rechtsakt von der EU-Kommission veröffentlicht. Damit müssen ab 2025 große Kapitalgesellschaften (branchenunabhängig) eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht vornehmen. Weitere Rechtsträger der Sozialwirtschaft, die gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag wie eine große Kapitalgesellschaft einen Lagebericht aufzustellen haben, werden ebenfalls die Vorgaben beachten müssen. Auch die kreditgebenden Banken und Fördermittelgeber sowie weitere Stakeholder (Kostenträger, Mitarbeiter, Öffentlichkeit) fordern verstärkt die Einhaltung und Offenlegung von Nachhaltigkeitskriterien.


Durch die zwingende Einbindung in den Lagebericht erfolgt eine deutliche Ausweitung der Dokumentationsanforderungen der externen Rechnungslegung. Das Thema Nachhaltigkeit ist hierbei als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie bzw. Aufgabe der Geschäftsführung anzusehen.


Klare Vorgaben für die Berichterstattung

Die verpflichtende Umsetzung im Lagebericht erfolgt unter Beachtung der sogenannten ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards). Demnach werden die Nachhaltigkeitsthemen (Umwelt, Soziales, Governance) in einem separat identifizierbaren Abschnitt des Lageberichtes aufgeführt. Im Rahmen der Erstanwendung erfolgt im Kalenderjahr 2026 eine Prüfung des Lageberichts 2025 mit begrenzter Sicherheit. Im Fokus stehen zunächst die Geschäftsmodellanalyse, die Wesentlichkeitsanalyse und die Prozesse zur Kennzahlenerfassung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.


Umsetzung 2024 starten und Schwerpunkte setzen

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert eine frühzeitige Planung und Vorbereitung. Starten Sie daher bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 mit einer Wesentlichkeitsanalyse und Betrachtung der unterschiedlichen Stakeholdergruppen (z.B. Bewohner, Mitarbeiter, Kostenträger, Spender, Lieferanten, Banken). Im Vordergrund steht die Leitfrage, welche Erwartungen und Ansprüche die einzelnen Stakeholder an das Unternehmen haben. Die Einschätzungen der Stakeholder geben wiederum wertvolle Hinweise für die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Hierbei erfolgt eine Bewertung nachhaltiger Aspekte aus unterschiedlichen Perspektiven: ökologische und soziale sowie wirtschaftliche Auswirkungen der Sozialeinrichtung auf Menschen und Umwelt bzw. die wirtschaftlichen Folgen für den Träger werden hier näher betrachtet; u.a.:

  • Dekarbonisierungsstrategie,
  • Abfall- und Wasserreduktion,
  • Bewohnersicherheit,
  • Mitarbeiterzufriedenheit sowie
  • Compliance und Digitalisierung.

Im nächsten Schritt werden die grundlegenden Erkenntnisse in einer sogenannten Wesentlichkeitsmatrix zusammengefasst und konkrete Maßnahmen sowie klare Umsetzungsziele für die identifizierten Themen abgeleitet.

Unter Beachtung der aufgestellten Wesentlichkeitsmatrix und den hieraus resultierenden Anforderungen muss in einem weiteren Schritt der finanzielle Handlungsrahmen des Trägers sowie der relevante Zeithorizont für die einzelnen Aktionsplänen (z.B. Ersatzneubau, Photovoltaikanlage) in einem sogenannten Klimaschutzfahrplan überschlägig betrachtet werden.


Strategische Chancen nutzen

Die CSRD stellt Gesundheits- und Sozialunternehmen vor neue Herausforderungen, aber auch vor Chancen. Insbesondere in den Themenfeldern Immobilie und Personal bzw. in den Standards ESRS S1, ESRS E1 und ESRS G1 ergeben sich neue Anforderungen, die Sozialunternehmen frühzeitig adressieren sollten.

Immobilien: Die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden werden verschärft. Trägerunternehmen sollten daher ihre Gebäudebestande auf Nachhaltigkeit überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen.

Personal: Gesundheits- und Sozialunternehmen müssen künftig Angaben über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf ihre Mitarbeiter und deren Lieferanten machen. Dies betrifft insbesondere Aspekte wie Gesundheitsschutz, Arbeitsbedingungen und soziale Beziehungen. Trägerunternehmen sollten daher ihre Nachhaltigkeitsleistungen in diesen Bereichen bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen.

Chancen: Die Umsetzung der CSRD-Vorgaben kann für Sozialunternehmen eine Chance sein, ihr Geschäftsmodell zu transformieren und nachhaltiger zu werden. Die Berichterstattung kann dabei helfen, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Anschließend können Unternehmen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Träger sollten die Chancen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen, um ihr Geschäftsmodell zu transformieren und nachhaltiger zu werden.


Umsetzungsschritte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Beachten Sie folgende Punkte:

  1. Legen Sie bereits in der ersten Jahreshälfte 2024 Verantwortlichkeit und Strategie sowie Kommunikation fest
  2. Führen Sie frühzeitig eine Wesentlichkeitsanalyse der Nachhaltigkeitsaspekte durch
  3. Identifizieren Sie die wesentlichen Handlungsfelder (z.B. Emissionsreduzierung Gebäude, Lebensmittel) – wie hoch sind die CO2-Einsparungen und welche Maßnahmen sind notwendig?
  4. Nutzen Sie etablierte Rahmenwerke (z.B. DNK) als Grundlage
  5. Klären Sie die Datenerfassung und Berichtsabläufe mit Ihrem Abschlussprüfer.
  6. Identifizieren Sie die Kennzahlen, die ab 2025 veröffentlicht werden. Besteht ggf. Optimierungsbedarf bzw. ist die Aufstellung sichergestellt?
  7. Planen Sie für 2025 einen Testlauf und einen Berichtsentwurf ein
  8. Bewerten Sie die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Ihr Geschäftsmodell (Anforderungen im Bereich Immobilien, Lebensmittel, Mobilität).

Die Informationsbeschaffung bzw. die Implementierung der standardkonformen Berichterstattung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange wird erfahrungsgemäß einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigen. Nutzen Sie die entsprechenden Checklisten und Leitfäden als Grundlage. Wertvolle Umsetzungshinweise können Sie z.B. aus den branchenspezifischen DNK-Leitfäden entnehmen. Weiterführende Hinweise finden Sie in den einzelnen Ausgaben unseres ESG-Blogs.


Umsetzung im Januar 2024 starten 

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits Anfang 20024 in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer die Anwendungs- und Umsetzungsfrage zu klären. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Beachtung finden und alle regulatorischen Vorgaben durch die Unternehmensorgane eingehalten werden. 


Es gilt: Starten und nicht warten!

Gibt es auch bei Ihnen Themen und Herausforderungen in der Nachhaltigkeit, die Sie angehen möchten oder müssen? Unser interdisziplinäres KompetenzTeam Nachhaltigkeit unterstützt Sie branchenspezifisch bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Standards (ESRS), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und organisatorischen Herausforderungen beim Thema Nachhaltigkeit. Dabei haben wir unsere Kompetenz für Ihre Nachhaltigkeit durch eine Kooperation mit der IMCOG GmbH ganzheitlich in den Leistungsbereichen Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Fort- und Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen aufgestellt.

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