DNK zur Implementierung der CSRD nutzen

Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Reporting Directive – CSRD) in Kraft getreten. Darüber hinaus wurden am 31. Juli 2023 die europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als delegierter Rechtsakt von der EU-Kommission veröffentlicht. Im Rahmen von Schulungen und Beratungsprojekten wird verstärkt die Frage aufgeworfen, welche Hilfestellungen es zur Implementierung der CSRD im Gesundheits- und Sozialwesen gibt.

Unternehmen, die sich auf die Umsetzung der CSRD vorbereiten, stehen vor der Herausforderung, ein umfassendes und schlüssiges Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet hierbei eine bewährte und praxiserprobte Grundlage, die durch branchenbezogene Leitfäden unterstützt wird. Im vorliegenden Beitrag wird der Nutzen des DNK für Gesundheits- und Sozialunternehmen dargestellt.

 


Vorab die Anwendungspflicht prüfen!

Die CSRD wird ab 2025 für alle großen Kapitalgesellschaften verpflichtend. Auch Einrichtungsträger, die nach ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag verpflichtet sind, einen Lagebericht zu erstellen, werden zukünftig ihre Berichterstattung um Nachhaltigkeitsinformationen erweitern müssen. Kreditgebende Banken und Fördermittelgeber verlangen zunehmend, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung nachweisen. Dies kann sich in günstigeren Finanzierungsbedingungen niederschlagen.


Empfehlung:

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, die regulatorischen Anforderungen frühzeitig mit dem Abschlussprüfer abzustimmen.


DNK bietet umfangreiche Hilfestellungen an

Bereits seit über zehn Jahren bietet der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) etablierte DNK eine konkrete Orientierung für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der RNE setzt sich mit dem DNK das Ziel, Nachhaltigkeit auf allen Ebenen in der Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben und die unternehmerischen Nachhaltigkeits-leistungen transparent und vergleichbar zu machen. Das DNK-Büro unterstützt Unternehmen in der Anwendung des Berichtsstandards.

Das Rahmenwerk umfasst 20 konkrete ESG-Kriterien, die Unternehmen aller Größen und Rechtsformen dabei helfen, einen Einstieg in die Thematik Nachhaltigkeit zu finden. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die frei verfügbaren (branchenbezogenen) Leitfäden und Nachhaltigkeitsberichte sowie Checklisten zur Implementierung. 

In der DNK-Datenbank haben mehr als 1.150 Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht, die für alle Interessierten zugänglich sind. Unternehmen können sich hierbei in der DNK-Datenbank über die Nachhaltigkeitsleistung anderer Unternehmen informieren und sich mit ihnen vergleichen. Dies kann dabei helfen, die eigene Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern.

Um Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD zu unterstützen, strebt der RNE eine inhaltliche Erweiterung des DNK um die ESRS an. Der RNE wird ihn so weiterentwickeln, dass er auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen relevant ist und die neuen gesetzlichen und marktlichen Anforderungen erfüllt.


Branchenleitfaden für Gesundheitseinrichtungen

Im November 2023 wurde erstmalig ein DNK-Branchenleitfaden für Gesundheitseinrichtungen veröffentlicht. Unter Leitung unserer Kooperationspartner @Professor Dr. Marcus Sidki (IMCOG Institut) und @Prof. Dr. Björn Maier (Deutsche Verein für Krankenhaus Controlling (DVKC) e.V.) wurde unter Mitwirkung von branchenerfahrenen Experten und Institutionen ein umfassender Leitfaden für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erstellt.

Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und gibt entsprechende Hinweise zum Umgang mit den Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI). Dabei wird auch explizit Bezug zu den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen hergestellt. Neben den gesundheitsspezifischen Beschreibungen der einzelnen DNK-Kriterien sowie Hinweisen, was spezifisch zu beachten ist, enthält der Leitfaden auch Checklisten, Best Practice Beispiele sowie weiterführende Links.

Nicht nur relevante Handlungsfelder für Gesundheitseinrichtungen, zu denen u.a. Planetary Health, der Fachkräftemangel, die Betriebsökologie und das Klimaanpassungsmanagement gehören, werden behandelt. Die Inhalte erstrecken sich ebenfalls auf konkrete Handlungsempfehlungen zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Treibhausgasbilanzierung und zur Governance.

Der Leitfaden soll im Zuge der künftigen regulatorischen Entwicklungen und der Anpassungen des DNK-Rahmenwerkes stets auf den jeweiligen Stand aktualisiert werden. Hiermit wird sichergestellt, dass die Anforderungen der ESRS und CSRD Berücksichtigung finden.


Wesentliche Hilfestellung durch den DNK-Leitfaden

Im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung identifiziert und erläutert der Leitfaden fünf übergeordnete Bereiche, mit denen sich Gesundheitseinrichtungen intensiv auseinandersetzen müssen:

  1. Entwicklungsfeld „Gesundheit“
  2. Entwicklungsfeld „Ressourcenverbrauch“
  3. Entwicklungsfeld „Regionale Entwicklung“
  4. Entwicklungsfeld „Diversity & Leadership“
  5. Entwicklungsfeld „Bildung“ 

Im Leitfaden werden darüber hinaus für die Bereiche Strategie, Prozessmanagement, Produktmanagement, Umwelt und Gesellschaft die zugrundeliegenden Kriterien detailliert erläutert. Hilfreich sind hierbei insbesondere die konkreten Praxisbeispiele und weiterführenden Links. Eine nähere Betrachtung zeigt, dass die wesentlichen Themen (z.B. Wesentlichkeitsanalyse, Nachhaltigkeitsstrategie, Betrachtung der Wertschöpfungskette, Stakeholderanalyse, Reduzierung der Emissionen etc.) aus den ESRS im Leitfaden aufgeführt und betrachtet werden. Damit besteht die Möglichkeit, die sehr abstrakten Anforderungen der ESRS im Gesundheitswesen zu operationalisieren.


Bestehende Grundlagen nutzen

Die Informationsbeschaffung bzw. die Implementierung der standardkonformen Berichterstattung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange wird erfahrungsgemäß einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigen. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, wie eine systematische und vollständige Umsetzung sichergestellt werden kann.


Empfehlung:

Nutzen Sie die entsprechenden Checklisten und Leitfäden als Grundlage. Nach einer entsprechenden Doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Klärung der (wesentlichen) ESRS-Themen können Sie wertvolle Umsetzungshinweise aus den DNK-Unterlagen entnehmen. Weiterführende Hinweise finden Sie in den einzelnen Beiträgen in unserem des ESG Blog.


Umsetzung im Januar 2024 starten 

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits Anfang 20024 in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer die Anwendungs- und Umsetzungsfrage zu klären. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Beachtung finden und alle regulatorischen Vorgaben durch die Unternehmensorgane eingehalten werden. 


Es gilt: Starten und nicht warten!

Gibt es auch bei Ihnen Themen und Herausforderungen in der Nachhaltigkeit, die Sie angehen möchten oder müssen? Unser interdisziplinäres KompetenzTeam Nachhaltigkeit unterstützt Sie branchenspezifisch bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Standards (ESRS), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und organisatorischen Herausforderungen beim Thema Nachhaltigkeit. Dabei haben wir unsere Kompetenz für Ihre Nachhaltigkeit durch eine Kooperation mit der IMCOG GmbH ganzheitlich in den Leistungsbereichen Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Fort- und Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen aufgestellt.

Autor
Autor

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß