Die Bedeutung dieses Angemessenheitsbeschlusses liegt in dem erleichterten Transfer von personenbezogene Daten aus dem EU/EWR-Raum in die USA, sofern die amerikanische Organisation über ein aktives DPF-Zertifikat verfügen. Dadurch können solche Datentransfers direkt auf den Angemessenheitsbeschluss gestützt werden, ohne dass zusätzliche Garantien gemäß Artikel 46 f. DSGVO erforderlich sind.
Wir planen in Kürze ein Dokument sowie eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) zu veröffentlichen, um weitere Informationen zum künftigen Datentransfer in die USA bereitzustellen.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass trotz der erleichterten Durchführung des Datentransfers bei der Nutzung von US-amerikanischen Diensten, die unter das DPF fallen, sämtliche anderen Bestimmungen der DS-GVO in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nach wie vor eingehalten werden müssen. Dies schließt Aspekte wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz und weitere datenschutzrechtliche Anforderungen mit ein.
Es ist ebenso wichtig anzumerken, dass der prominente Datenschutzaktivist Max Schrems und seine Organisation „noyb“ bereits angekündigt haben, den neuen Angemessenheitsbeschluss erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten. Daher besteht derzeit eine gewisse Unsicherheit darüber, ob und wie lange dieser Beschluss bestehen wird. Diese rechtliche Ungewissheit lässt darauf schließen, dass auch das EU-U.S. Data Privacy Framework nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.