Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Datenschutz-FAQ

Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Datenschutz-FAQ

Gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens tätig sind, ab dem 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Details dazu lesen Sie in unserem Artikel.

Die Einrichtungsleitung muss daher eine Abfrage und Dokumentation des Impfstatus der Beschäftigten vornehmen. Hierbei handelt es sich um sensible personenbezogene Daten, mit denen besonders vorsichtig umgegangen werden muss.

Vielen Leitungen medizinischer Einrichtungen stellen sich daher Fragen wie „Welche Daten dürfen an das Gesundheitsamt übermittelt werden?“, „Wie lange dürfen die Daten zum Impfstatus gespeichert werden?“, oder „Wie sollte der Immunitätsnachweis am besten dokumentiert werden?“ In unserer FAQ klären wir die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und stellen Ihnen eine Muster-Tabelle zur Verfügung, mithilfe derer Sie die Impfstati Ihrer Beschäftigten rechtssicher dokumentieren können.

Solidaris Alexander Gottwald
Ansprechpartner
Alexander Gottwald
Rechtsanwalt
Jetzt gratis anfordern

Datenschutz-FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen das PDF innerhalb weniger Minuten automatisiert zusenden können. Ihre Daten verwenden wir nur für diesen Zweck, geben diese nicht weiter und löschen sie nach 30 Tagen aus unserer Datenbank.


Datenschutz

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten finde ich in der Datenschutzerkärung. Mit meiner Zustimmung erkläre ich mich mit der Übermittlung und Verwendung meiner Daten zum oben genannten Zweck einverstanden.

Datenschutz akzeptiert 



Nach Klick auf den Button "PDF gratis anfordern" erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zum PDF.

phone
mail Pfeil weiß