Der Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausplanung NRW steht
Der Landesausschuss für Krankenhausplanung hat am Mittwoch, 10. August 2022, den Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform in NRW vorgestellt. Dieser sieht wie folgt aus.
Die Termine für die Umsetzung der Krankenhausreform NRW stehen fest
Der Landesausschuss für Krankenhausplanung hat am Mittwoch, 10. August 2022, den Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform in NRW vorgestellt. Dieser sieht wie folgt aus:
Am 1. September 2022 erhalten die Krankenhäuser umfangreiche Informationen und Unterlagen für das Verfahren, damit sie sich sorgfältig auf die neue Krankenhausplanung NRW vorbereiten können.
Am 17. Oktober 2022 werden die Bezirksregierungen die Krankenhäuser zu Verhandlungen mit den Krankenkassen über regionale Planungskonzepte auffordern. Ab diesem Zeitpunkt können Krankenhäuser die benötigten Unterlagen digital in eine Datenaustausch- und Analyseplattform einstellen. Hierfür wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) eigens eine IT-Infrastruktur geschaffen, um die Krankenhäuser nicht durch Bürokratie zu überbelasten.
Am 17. November 2022 ist der offizielle Start der Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. Danach prüfen die Bezirksregierungen und das MAGS die regionalen Planungskonzepte, auch unter Anhörung von Verbänden, Kommunen und Gewerkschaften. Am Ende entscheidet das MAGS über den Versorgungsauftrag der einzelnen Krankenhäuser. Die ersten Feststellungsbescheide über einen Versorgungsauftrag oder auch die Herausnahme sollen in 2023 ergehen.
Der Zeitplan ist sportlich. Gerade die regionalen Planungskonferenzen bedeuten einen enormen Aufwand für die Krankenhäuser. Angesichts der Vielzahl an Daten und regionalen Planungskonzepten, die mit den verschiedenen Akteuren für die insgesamt 337 Kliniken in NRW abgestimmt werden müssen, ist das von den Bezirksregierungen bzw. vom MAGS gesteckte Ziel, bereits in 2023 die ersten Feststellungsbescheide zu erlassen, sehr ehrgeizig gesteckt.
Wir empfehlen Krankenhäusern - sofern noch nicht geschehen – zeitnah ein Konzept zu erstellen, mit dem sie darstellen, dass sie die relevanten Mindestvorgaben an die jeweilige Leistungsgruppe, wie z.B. die personelle Ausstattung, Qualität, Erreichbarkeit etc., bzw. das gewünschte Versorgungsangebot erfüllen. Zuvor sollten die Leistungen auf ihre Wirtschaftlichkeit hin identifiziert worden sein.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir rüsten Sie für die regionalen Planungskonferenzen und geben Ihnen medizinstrategische Empfehlungen an die Hand.
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