Software-Einführung und Datenschutz – Teil 2

In der heutigen Zeit ist eine reibungslose Geschäftsabwicklung ohne IT-Unterstützung undenkbar. Sind dabei personenbezogene Daten im Spiel, müssen zwingend die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei konfessionellen Trägen sind das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) oder das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) maßgeblich. In der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist davon auszugehen, dass größere Softwareeinführungsprojekte stets personenbezogene Daten betreffen, in vielen Fällen sogar besonders sensible und damit schützenswerte Informationen. Nach dem Serienauftakt in der Solidaris Information 4/2023 widmen wir uns in diesem zweiten Teil unserer Artikelserie zum Thema Datenschutz und Software-Einführung der Einbindung von Dienstleistern aus Nicht-EU-Ländern, der Datenschutz-Folgenabschätzung und dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA, Leitung Geschäftsbereich IT-Beratung

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