Konzept, das die Banken von der Sanierungsfähigkeit überzeugt
Der Umsatz ist gesunken, doch die Kosten konnten nicht rechtzeitig reduziert werden – die Liquidität leidet. In solchen und ähnlichen Fällen befindet sich ein Unternehmen in einer Ertragskrise oder bereits in der Liquiditätskrise. Der Zeitpunkt für ein rechtzeitiges Gegensteuern wurde verpasst. In diesem Stadium ist ein Sanierungskonzept zur Unternehmensrettung nicht nur dringend zu empfehlen, sondern es wird zumeist von den Banken explizit gefordert. Ein Sanierungskonzept samt einer Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wird benötigt – das Sanierungskonzept nach IDW S 6.
Banken mit Sitz in Deutschland müssen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen. Dies sind Verwaltungsanweisungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten. Diesen Anforderungen entsprechend müssen Banken eine eigene Abteilung vorhalten, die sich ausschließlich um schwer angeschlagene Unternehmen kümmert. Mit Übergang in die sogenannte Intensivbetreuung sind für das Kredit-Engagement Maßnahmen zu ergreifen und zu überwachen, die eine Rückführung in die Normalbetreuung der Bank zum Ziel haben. Zieht eine Bank die Begleitung eines angeschlagenen Unternehmens in Betracht, hat sie sich ein Sanierungskonzept des Kreditnehmers vorlegen zu lassen, um die Sanierungsfähigkeit beurteilen zu können. Erst auf Grundlage dieses Sanierungskonzeptes darf die Bank eine Entscheidung über die weitere Begleitung des angeschlagenen Unternehmens treffen.
Spätestens wenn ein Unternehmen in der Krise mit Banken über eine Tilgungsaussetzung, eine Verlängerung der Darlehenslaufzeiten oder die Vergabe von Sanierungs- bzw. Problemkrediten sprechen muss, befindet es sich in der Intensivbetreuung der Bank. Zumeist fordern Kreditinstitute dann eine Begleitung des angeschlagenen Unternehmens durch einen unabhängigen Dritten. Im Regelfall wird auch eine gutachterliche Aussage zur Sanierungsfähigkeit, erstellt durch einen externen Berater, auf Grundlage des durch ihn erstellten Sanierungskonzeptes gefordert. Die Anforderungen an solche Sanierungskonzepte inklusive der Aussage zur Sanierungsfähigkeit sind inhaltlich den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Mindestanforderungen sowie dem IDW S 6 zu entnehmen. Ein Blick auf die Inhalte eines Sanierungskonzepts nach IDW S 6 lässt erahnen, welche zeitlichen Mitarbeiterressourcen eine Erstellung verlangt, aber auch welche fachlichen Anforderungen an den Ersteller gestellt werden.
10 Bestandteile eines Sanierungskonzepts nach IDW S 6
1. Auftragsgegenstand
Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
2. Basisinformationen
Erfassung der für das Unternehmen wesentlichen Rahmendaten in klarer und übersichtlicher Form. Darstellung der Unternehmensentwicklung, der rechtlichen, organisatorischen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Verhältnisse inkl. der personalwirtschaftlichen Sachverhalte.
3. Tiefgehende Analyse der internen Unternehmenslage
Historische und Status-quo-Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage inkl. Kennzahlenanalyse. Darstellung der Entwicklung wesentlicher Geschäftsfelder sowie Blick auf die aktuelle Unternehmensplanung ohne Sanierungsmaßnahmen.
4. Analyse der externen Unternehmenslage
Darstellung der aktuellen Wettbewerbsposition sowie der marktseitigen Chancen und Risiken auf der Basis belastbarer Quellen, die eine realistische Einschätzung ermöglichen.
5. Aussage zur Unternehmensfortführung
Darstellung, inwieweit sichergestellt ist, dass eine Sanierung ohne bzw. außerhalb der Insolvenz möglich ist.
6. Einschätzung zum Krisenverlauf
Herausarbeiten des Krisenstadiums und der Krisenursachen als Grundlage der Definition von Gegenmaßnahmen.
7. Leitbild des sanierten Unternehmens
Darstellung der künftigen Strategie und des wettbewerbsfähigen Geschäftsmodells; oftmals vor dem Hintergrund der gesammelten Analysen in gemeinsamen Workshops mit dem Management und Führungskräften zu erarbeiten.
8. Darstellung der stadiengerechten Krisenbewältigung
Definition von Maßnahmen zur Beseitigung wesentlicher Krisenursachen, um in der Planung ein ertragsfähiges Unternehmen zu erreichen.
9. Integrierte Unternehmensplanung
Rechnerischer Nachweis in einer integrierten Planung (GuV, Bilanz, Cashflow), dass die geplanten Maßnahmen hinreichend sind, um die Zahlungsfähigkeit und langfristig die Ertragskraft zu gewährleisten.
10. Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
Schlussbemerkung mit der Gesamtaussage zur Sanierungsfähigkeit und Einschätzung, unter welchen Bedingungen diese erreicht wird.
Die geforderten Kompetenzen zur Erstellung eines solchen Konzepts sind umfangreich. Von einer ausgeprägten analytischen betriebswirtschaftlichen Kompetenz bis hin zum Toolset für fundierte Marktanalysen wird Tiefenwissen über die Branche benötigt. Die Erarbeitung umsetzbarer Strategieveränderungen und operativer Maßnahmenpläne kann nur durch erfahrene Berater und Praktiker erfolgen. Darüber hinaus ist eine breite rechtliche Kompetenz erforderlich, vom Arbeitsrecht über das Insolvenzrecht bis hin zum Medizinrecht. Know-how und ausreichende zeitliche Ressourcen sind gefragt, um ein Sanierungskonzept zu erstellen, das nicht nur der Bank genügt, sondern auch einen Fahrplan zur nachhaltigen Stabilisierung beinhaltet.
Praxis-Hinweis
Durchgearbeitete Nächte und gut gemeinte Pläne helfen nichts, wenn die Banken die Zahlen, Daten und Krisenbewältigungsmaßnahmen letztendlich in einer anderen Tiefe, Qualität, Zusammenstellung oder Abfolge erwarten. Mit interdisziplinären Teams bestehend aus Praktikern der Branche sowie einem eigenen Krisenkompetenzteam unterstützen wir Sie im Krisenfall. Je nach Bedarf bieten wir Unterstützung bei der Vorbereitung und der Erstellung eines Sanierungskonzepts. Auf Wunsch wird auch die Aussage zur Sanierungsfähigkeit geprüft.
Sind die richtigen Maßnahmen definiert und die Fakten einmal in der richtigen Form, so fördert dies die unkomplizierte und vor allem effektive Zusammenarbeit mit der Bank und gegebenenfalls weiteren Beratern. Ein frühzeitig begleitetes, durch das Unternehmen erstelltes Sanierungskonzept angelehnt an den Vorgaben des IDW S 6 hilft dabei, Transparenz zu erzeugen, die richtigen Maßnahmen abzuleiten und vor allem die Banken zu überzeugen.