Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung müssen große Kapitalgesellschaften in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft bis 2025 eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen. Inwieweit können hierfür bestehende Rahmenwerke als Grundlage dienen und welche Rolle spielen künftig die europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS)?

 

Bestehende nationale und internationale Rahmenwerke

Auf Grundlage der europäischen CRS-Richtlinie und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen seit dem Geschäftsjahr 2017 nichtfinanzielle Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen erfüllen. In der bisherigen Berichterstattungspraxis veröffentlichen die Unternehmen diese Erklärung zumeist außerhalb des Lageberichts in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Hierbei werden überwiegend die internationalen Rahmenwerke Global Reporting Initiative (GRI) und Global Compact der Vereinten Nationen zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass die einschlägigen Berichtsinhalte und -umfänge sehr unterschiedlich umgesetzt wurden und überwiegend keine externe Prüfung durch einen Abschlussprüfer erfolgte.

Auf Ebene der nationalen Gesundheits- und Sozialwirtschaft, insbesondere im Umfeld der Einrichtungen der Caritas, der Diakonie und der AWO, ist eine zunehmende Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK) des Rats für Nachhaltige Entwicklung sowie der Gemeinwohl-Bilanz der Initiative Gemeinwohl-Ökonomie zu beobachten. Nach einem formellen Prüfungsprozess können diese Nachhaltigkeitsberichte (DNK bzw. Gemeinwohl-Bilanz) in öffentlichen Datenbanken eingesehen werden.

In einigen Einrichtungen der Branche hat sich darüber ­hinaus auch das 1993 von der Europäischen Gemeinschaft entwickelte Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) als nachhaltiges Umweltmanagementsystem etabliert. Daneben gibt es noch weitere branchen- und themenspezifische Leitfäden und Rahmenwerke, die eine Basis für eine nachhaltige Berichterstattung bilden können.

Grundlegende Hinweise zu den wichtigsten Handlungsfeldern und in der Praxis erprobten Instrumenten haben unter anderem die Diakonie Deutschland in ihren Nachhaltigkeitsleitlinien, die Caritas Deutschland im Klimaschutz-Positionspapier sowie die AWO Deutschland im Maßnahmenplan Klimaschutz zusammengefasst.
 

EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichte

Bereits seit April 2022 werden die Berichtsanforderungen der CSRD sukzessive durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Form von dreizehn Standards konkretisiert. Zukünftig werden die Unternehmen eine verpflichtende Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht vornehmen und detaillierte Berichtsanforderungen umsetzen müssen. Gemäß ESRS 1 (General principles) werden die Nachhaltigkeitsthemen (Umwelt, Soziales, Governance) bevorzugt in einem separaten Abschnitt des Lageberichtes aufgeführt. In einem weiteren gesonderten Abschnitt erfolgen die Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung. Hierzu müssen die ökologisch nachhaltigen Anteile an den Umsatzerlösen, die Investitionsausgaben (CapEx) und die Betriebsausgaben (OpEx) offengelegt werden.

Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen nach dem sogenannten European Single Electronic Format (ESEF) getaggt und in eine europäische Datenbank (European Single Access Point) eingestellt werden. Damit wird für die Zukunft eine Erleichterung der Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen angestrebt.

Im Rahmen der Erstanwendung unterliegt der Lagebericht ab 2025 zunächst einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance); mittelfristig wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) angestrebt. Hierbei werden im ersten Schritt insbesondere die Punkte Geschäftsmodell und Wesentlichkeitsanalyse sowie die Prozesse zur Kennzahlenerfassung und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie im Vordergrund stehen. Vor dem Hintergrund der deutlich umfangreicheren Anforderungen streben unter anderem der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zusätzliche Berichtsoptionen bzw. eine Anpassung des DNK an die neuen CSRD-Berichtspflichten an.
 

CSRD - Umsetzung zeitnah starten

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits 2023 eine Wesentlichkeitsanalyse und Betrachtung der unterschiedlichen Stakeholdergruppen (DNK: Anspruchsgruppen; GWÖ: Berührungsgruppen) in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer vorzunehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Beachtung finden und adressiert werden können.
 

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

In der Berichtspraxis von Gesundheits- und Sozialunternehmen lassen sich als unternehmensinterne Stakeholder vor allem Mitarbeiter und Aufsichtsgremium identifizieren. Zu den externen Stakeholdern zählen vor allem Patienten, Bewohner, Kostenträger, Spender, Lieferanten, Kooperationspartner, Banken sowie Politik und Behörden. Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme steht die Leitfrage, welche Erwartungen und Ansprüche die einzelnen Stakeholder an das Unternehmen haben. Die Einschätzungen der Stakeholder wiederum geben wertvolle Hinweise für die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsaktivitäten.

In einer Wesentlichkeitsanalyse müssen die CSR-relevanten Themen unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Anforderungen und der Nachhaltigkeitsstandards identifiziert werden. Die Bewertung erfolgt hierbei aus drei Perspektiven: ökologische und soziale Auswirkungen ausgehend vom Rechtsträger (Inside-out-Perspektive), ökonomische Auswirkungen für den Rechtsträger (Outside-in-Perspektive) sowie die Relevanz aus Sicht der Stakeholder (Outside-in-Perspektive). Im nächsten Schritt werden die grundlegenden Erkenntnisse in einer sogenannten Wesentlichkeitsmatrix zusammengefasst und konkrete Maßnahmen sowie klare Umsetzungsziele für die identifizierten CSR-Themen abgeleitet. Im Fokus der aktuellen Nachhaltigkeitsberichte stehen beispielsweise die Themen Patientensicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit, CO2-Emissionsreduzierung, Abfall- und Wasserverbrauchs­reduktion sowie Compliance und Digitalisierung.

Unter Beachtung der Wesentlichkeitsmatrix und der hieraus resultierenden Anforderungen müssen in einem weiteren Schritt der finanzielle Handlungsrahmen des Trägers sowie der relevante Zeithorizont für die einzelnen Aktionspläne (z.B. Investition in klimaneutrale Immobilien, energieeffiziente Heizungsanlagen) überschlägig betrachtet werden. Gemäß ESRS 1 muss das Unternehmen zudem darlegen, in welchem Zeitraum (bis zu einem Jahr, zwei bis fünf Jahre, mehr als fünf Jahre) die einzelnen Ziele umgesetzt werden sollen. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die hierfür notwendigen Ressourcen sind im Lagebericht aufzuführen.
 

Praxis-Hinweis zu CSRD-Berichtspflichten

Die konkrete Ausgestaltung der Systeme und internen Prozesse zur Umsetzung einer richtlinienkonformen Nachhaltigkeitsberichterstattung bis 2025 erfordert ein strategisches Vorgehen. Etablierte Rahmenwerke bieten eine erste Hilfestellung bei der Erfüllung der Berichtspflichten sowie beim Aufbau einer validen und konsistenten CSR-Berichtsstruktur. Diesbezüglich gilt es jedoch zu beachten, dass die bestehenden Rahmenwerke den neuen CSRD-Berichtspflichten noch nicht vollumfänglich gerecht werden.

 

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Niederlassungsleitung Freiburg
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Wirtschaftsprüfer, Partner, Leitung Grundsatzabteilung, Leitung KompetenzTeam Krankenhäuser

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