Qualitätssicherung: Zukünftig noch mehr MD-Prüfungen

Ein zentrales Ziel der Krankenhausreform ist die Erhöhung der Behandlungsqualität. In diesem Zu-sammenhang regelt das Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023, dass das Vorliegen der Qualitätskrite-rien der Leistungsgruppen nach bundeseinheitlichen Vorgaben strukturiert und regelmäßig vom Medi-zinischen Dienst (MD) im Auftrag von Bund und Ländern geprüft werden soll. Die Frequenz der Prü-fungen sei im weiteren Verfahren zu klären. Bei Nichterfüllung der Qualitätskriterien soll das Kran-kenhaus den Anspruch auf die Zahlung des leistungsgruppenbezogenen Vorhaltebudgets verlieren. Jedoch sollen den Ländern vergütungsneutrale Ausnahmetatbestände eingeräumt werden, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten oder eine Anpassung der Kliniken an die Qualitätsvor-gaben zu ermöglichen.

Bereits jetzt stehen Krankenhäuser durch die regelmäßig vom MD durchgeführten Strukturprüfungen, die mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz eingeführt wurden, vor enormen Herausforderungen. Im Jahr 2021 führten die MD bundesweit 15.000 OPS-Strukturprüfungen durch. Mit der Vorbereitung der umfangreichen Angaben und Nachweise, die vom MD in Form von Checklisten und Formularen, Dienstplänen und Qualifikationsnachweise im Rahmen der Strukturprüfungen bei den Krankenhäusern abgefragt werden, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses knapp ein Jahr beschäftigt. Insoweit muss das politische Ansinnen, dass bei den zusätzlichen MD-Prüfungen „nach Möglichkeit kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Krankenhäuser entstehen“ soll, als leere Versprechung gedeutet werden. Verstärkt wird die Herausforderung für die Krankenhäuser zudem durch den aktuell bundesweit bestehenden Fachkräftemangel. Die Möglichkeit, personelle Strukturvoraussetzungen teilweise durch Kooperationen erbringen zu können, hilft über das grundsätzliche Problem nicht hinweg. Zudem bilden die teilweisen starren (Personal-)Anforderungen das wirkliche Versorgungsgeschehen nicht ab. Immerhin soll mit der Einführung der verbindlichen Prüfung der Qualitätskriterien mit dem Ziel der Entbürokratisierung geprüft werden, inwieweit die aktuellen Prüfungen des MD zu stationären Strukturen integriert werden und spezifische Prüfung entfallen können. Der MD soll in diesem Sinne im Rahmen der Krankenhausreform weiterentwickelt werden.
 

Standardisiertes Prozessmanagement für MD-Prüfungen implementieren

Krankenhäuser sind gut beraten, sämtliche Möglichkeiten auszuloten, um sich auf die Strukturprüfungen und bald auch zusätzlich auf die Qualitätsprüfung ihrer Leistungsgruppen langfristig bestmöglich vorzubereiten. Kooperationspartner sollten frühzeitig gesucht und die Zusammenarbeit auf eine schriftliche und transparente Grundlage gestellt werden. Interne Prozesse und Abläufe sollten standardisiert strukturiert – insbesondere digitalisiert - werden, um Ressourcen für die regelmäßigen MD-Prüfungen zu bündeln und diese sinnvoll und effektiv einzusetzen.

Autorin
Autorin

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß