Projekt zur Implementierung der ESRS - Von den DAX 40-Unternehmen lernen?

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 müssen die DAX 40-Unternehmen – ein Jahr vor den „typischen großen Trägergesellschaften von Gesundheits- / Sozialeinrichtungen“ – die CSRD bzw. die ESRS umsetzen. In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Vorbereitungsstand der führenden deutschen Unternehmen. Inwieweit kann ein Unternehmen aus dem Bereich Gesundheits- / Sozialbereich hier evtl. gute Hinweise erhalten?

Im Rahmen einer aktuellen Umfrage des DSRC haben die DAX 40-Unternehmen einige interessante Rückmeldungen gegeben, die in diesem Artikel aufgegriffen werden.


Organisatorische Anbindung der CSRD-Berichterstattung?

Die Implementierung der ESRS liegt bei knapp der Hälfte der DAX 40-Unternehmen im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands bzw. zu einem erheblichen Teil beim Chief Executive Officer (CEO).

Im Kern ergibt sich folgendes Bild:

  • Dem Nachhaltigkeitsbericht wird eine hohe Bedeutung zugeordnet.
  • Das vorhandene Know-how der Finanzabteilung wird genutzt, um Berichtsprozesse aufzubauen.
  • Die zeitnahe Erstellung des Lageberichts (incl. Nachhaltigkeit) wird perspektivisch im Finanzbereich erfolgen (müssen).  
     

Empfehlung:

Auch Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sollten das Thema „Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025“ auf die Ebene Geschäftsführung bzw. Vorstand heben und die hohe Priorität des Projektes sowohl nach innen als auch nach außen kommunizieren. Die zeitnahe Anbindung der Finanzabteilung ist notwendig.  
 

Aktueller Stand der ESRS-Implementierung

Beinahe alle Unternehmen haben mit der Umsetzung der ESRS bzw. mit dem Projekt-Kick-Off begonnen. Rund 50 % hat bereits im Jahr 2022 begonnen, die andere Hälfte im ersten Halbjahr 2023.

Die Umfrage ergibt folgendes Bild:

  • Rund 50 % haben die erstmalige Wesentlichkeitsanalyse abgeschlossen.
  • Rund 70 % haben deutliche Fortschritte bei der Etablierung der ESG-Prozesse erzielt.
  • Die Verzahnung mit dem Risk Management sowie die Überprüfung der Digitalisierung im ESEF-Format wird bereits von vielen Unternehmen bearbeitet.
     

Einschätzung:

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass die DAX 40-Unternehmen bereits seit einigen Jahren nichtfinanzielle Informationen im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten und entsprechende Grundstrukturen vorliegen haben.

Die Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen müssen hingegen die (nachhaltigen) Grundstrukturen bzw. Experten komplett (grundlegend) aufbauen. Der Blick in den Kalender zeigt, dass das Projekt „Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025“ zwingend zeitnah gestartet werden muss.   

Die aktuellen Umfragen und Gespräche in den Webinaren und Präsenzveranstaltungen zeigen leider auf, dass die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer noch keine ernsthafte ESG-Projektierung bzw. Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen hat.
 

Stolpersteine der ESRS-Implementierung

Laut der Studie sehen die meisten DAX 40-Unternehmen folgende Probleme bei der ESRS-Implementierung:

  • Unklarheit bezüglich der Berichtsanforderungen
  • Datenqualität und Prüfbarkeit
  • Datenverfügbarkeit
  • Personelle und zeitliche Ressourcen
     

Empfehlung:

Auch Träger von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sollten sich zeitnah mit den Berichtsanforderungen (ESRS) und dem Aufbau personeller und zeitlicher Ressourcen befassen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Einbindung des Abschlussprüfers – für eine erste Bestandsaufnahme - empfehlenswert.
 

Umsetzung im Jahr 2023 starten 

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits im Herbst 2023 u.a. die Anforderungen des ESRS, in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer, näher zu betrachten. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Vorgaben Beachtung finden und adressiert werden. 

Gibt es auch bei Ihnen Themen und Herausforderungen in der Nachhaltigkeit, die Sie angehen möchten oder müssen? Unser interdisziplinäres KompetenzTeam Nachhaltigkeit unterstützt Sie branchenspezifisch bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Standards (ESRS), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und organisatorischen Herausforderungen beim Thema Nachhaltigkeit. Dabei haben wir unsere Kompetenz für Ihre Nachhaltigkeit durch eine Kooperation mit der IMCOG GmbH ganzheitlich in den Leistungsbereichen Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Fort- und Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen aufgestellt.

Autor
Autor

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß