Praktische Hilfe zur Umsetzung der CSRD

Am 5. Januar 2023 ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Reporting Directive – CSRD) in Kraft getreten. Darüber hinaus wurden am 31. Juli 2023 die europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als delegierter Rechtsakt von der EU-Kommission veröffentlicht. Zuletzt wurden weitere Vorgaben der europäischen Arbeitsgruppe EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) zur Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse bzw. eine Liste der ESRS-Datenpunkte veröffentlicht.

Fraglich ist hierbei, ob insbesondere die von der EFRAG veröffentlichte Microsoft Excel-Arbeitsmappe eine gute Grundlage zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet.

Im vorliegenden Beitrag wird der Nutzen anhand der Berichtsanforderungen für den Bereich Governance dargestellt.


Vorab die Anwendungspflicht prüfen!

Nach den Vorgaben der EU-Kommission wird die CSRD ab 2025 für alle großen Kapitalgesellschaften verpflichtend. Auch Einrichtungsträger, die nach ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag einen Lagebericht aufzustellen haben, werden zukünftig ihre Berichterstattung ausweiten müssen. Aktuelle Anfragen zeigen, dass die kreditgebenden Banken und Fördermittelgeber die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien einfordern und finanziell bewerten (z. B. durch günstigere Finanzierungsbedingungen). 


Berichtsumfang klären

Nach den aktuellen Vorgaben der ESRS stellt die Wesentlichkeitsanalyse den Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Die Durchführung einer Bewertung der Wesentlichkeit ist demnach erforderlich, damit das Unternehmen die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermitteln kann. Anhand der Datenliste kann ein schneller Überblick erfolgen.


Hinweis:

Spätestens im Rahmen der Abschlussprüfung (31.12.2025) wird die Dokumentation der Wesentlichkeitsanalyse angefordert!


Festlegung der wesentlichen Datenpunkte

Im Zusammenhang mit der Wesentlichkeitsanalyse hat die EFRAG am 25. Oktober 2023 den Entwurf einer Liste der ESRS-Datenpunkte – Implementierungsleitfaden als Microsoft Excel-Arbeitsmappe veröffentlicht.

Die Excel-Datei enthält die vollständige Liste aller Offenlegungsanforderungen in den branchenunabhängigen ESRS-Standards, mit Ausnahme der allgemeinen Anforderungen von ESRS 1. Sie soll Unternehmen bei der Erstellung ihrer ersten Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS unterstützen und bietet den Erstellern eine Struktur zur Organisation der Datenanforderungen zur Einhaltung des ESRS. Die Liste kann auch als Grundlage für die Wesentlichkeitsanalyse genutzt werden.

In einer Excel-Arbeitsmappe werden alle Datenpunkte aus den ESG-Bereichen pro Standard, mit entsprechenden Verweisen zu den Standardvorgaben, detailliert aufgeführt. Jedes Element in der Liste der Datenpunkte enthält eine kurze Beschreibung des Inhalts der entsprechenden Offenlegung. Diese Beschreibung ist nicht vollständig und muss in Verbindung mit dem Standardtext der einzelnen Standards gelesen werden.

Anhand dieser Liste kann unternehmensindividuell eine Struktur zur Organisation der Datenanforderung erstellt werden. Die entsprechenden Offenlegungspflichten und notwendigen Datenpunkte lassen sich so an die einzelnen Fachbereiche (Finanzbuchhaltung, Personal, Gebäudemanagement etc.) adressieren und steuern.


Konkrete Vorgaben zum ESRS G1

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gesundheits- und Sozialeinrichtungen den ESRS G1 Business Conduct zur Unternehmensunterführung als wesentlich einschätzen werden. Die Unternehmen müssen insbesondere in den folgenden Bereichen konkrete Daten ermitteln, sowohl in quantitativer als auch qualitativer Form (insgesamt 49 Datenpunkte):

  • Offenlegung von Sachverstand von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen in Fragen des Geschäftsgebarens
  • Management der Beziehungen zu Lieferanten
  • Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
  • Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung
  • Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
  • Zahlungspraktiken

Die Unternehmen müssen insbesondere in den folgenden Bereichen konkrete quantitative Informationen ermitteln:

  • Durchschnittliche Zahlungslaufzeit (in Tagen) der Kreditorenrechnungen
  • Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs
  • Höhe der internen und externen Lobbying-Aufwendungen; geleistete finanzielle und sachliche politische Zuwendungen (Tabelle)
  • Anzahl der bestätigten Fälle von Korruption oder Bestechung
  • Informationen über Art, Umfang und Tiefe der angebotenen oder erforderlichen Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung

Empfehlung: Detailierungsgrad rechtzeitig mit dem Abschlussprüfer abstimmen.


Bestehende Grundlagen nutzen

Die aktuellen Gespräche zeigen immer wieder, dass wesentliche Grundlagen bzw. in der aufgeführte Daten – zur Umsetzung der Berichterstattung zur Governance – oft schon im Unternehmen vorliegen.

Bestehende Beschreibungen, Vorgaben, Verfahren und Richtlinien zur Vermeidung von Korruption etc. (Compliance, Einkaufsrichtlinien, Hinweise im Arbeitsvertrag, Tarif etc.) können hierbei gesichtet und aufgeführt werden. Dies kann zusätzlich als Ausgangspunkt für die Verbesserung der Governance-Leistung des Unternehmens genutzt werden.

Soweit es schon Projekte zur Implementierung des Hinweisgeberschutzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt, können die entsprechenden Ergebnisse in die Berichterstattung einfließen. Dies kann als Beleg für das Nachhaltigkeitsengagement des Unternehmens dienen.

Die Liste der ESRS-Datenpunkte ESRS G1 bietet Gesundheits- und Sozialeinrichtungen eine gute Orientierung und Hilfestellung bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitserklärung.


Riskmanagement überprüfen

Im Rahmen der Überarbeitung der Beschaffungs- und Präventionsmaßnahmen sollten insbesondere bestehende Beschaffungsrichtlinien und Schulungskonzepte auf den Prüfstand gestellt und angepasst werden. Damit können unliebsame Veröffentlichungen (z.B. über Verstöße) im Lagebericht 2025 vermieden werden.

Die Unternehmen haben damit die Möglichkeit, bis zur ersten Veröffentlichung die betroffenen Mitarbeiter:innen zu schulen und ggf. interne Prozessabläufe zu optimieren. Dies trägt dazu bei, die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens zu verbessern. In diesem Zusammenhang müssen auch die Berichtsstrukturen und die Berichterstattung an die Leitungsorgane mit den Vorgaben der CSRD abgeglichen werden.

In Bezug auf das Risikomanagement gilt es zu beachten, dass die Vorgaben des ESRS G1 sinnigerweise umgesetzt werden sollten. Dies trägt dazu bei, das Risiko von negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu verringern und zukünftige Kreditabfragen und öffentliche Ausschreibungen positiv zu beeinflussen.

Hinweis: in den einzelnen Newsletter-Ausgaben finden Sie weiterführende Hinweise zur Governance!


Umsetzung im Januar 2024 starten 

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits Anfang 20024 in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer die Anwendungsfrage zu klären. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Beachtung finden und alle regulatorischen Vorgaben durch die Unternehmensorgane eingehalten werden. 

Es gilt: Starten und nicht warten!

Gibt es auch bei Ihnen Themen und Herausforderungen in der Nachhaltigkeit, die Sie angehen möchten oder müssen? Unser interdisziplinäres KompetenzTeam Nachhaltigkeit unterstützt Sie branchenspezifisch bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), European Sustainability Standards (ESRS), EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und organisatorischen Herausforderungen beim Thema Nachhaltigkeit. Dabei haben wir unsere Kompetenz für Ihre Nachhaltigkeit durch eine Kooperation mit der IMCOG GmbH ganzheitlich in den Leistungsbereichen Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten sowie Fort- und Weiterbildungen zu Nachhaltigkeitsthemen aufgestellt.

Autor
Autor

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß