Krankenhausplanung NRW - Quick Check zur Identifizierung des Leistungsportfolios

Die Neuausrichtung der Krankenhausplanung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) geht in die heiße Phase. Die Ende September 2021 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten Rahmenvorgaben stellen das Werkzeug für die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans dar, anhand dessen sich zukünftig die Krankenhausversorgung in NRW gestalten wird.

 

Unterstützungsleistung für die anstehenden regionalen Planungskonferenzen

Die Neuausrichtung der Krankenhausplanung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) geht in die heiße Phase. Die Ende September 2021 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten Rahmenvorgaben stellen das Werkzeug für die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans dar, anhand dessen sich zukünftig die Krankenhausversorgung in NRW gestalten wird. Krankenhausträger sollten ihre Chance nutzen, in den anstehenden regionalen Planungskonferenzen Einfluss auf die künftige Versorgungsstruktur zu nehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist dafür unabdingbar.

Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer neuen Planungssystematik. Statt der bisherigen 22 Fachabteilungen werden künftig 32 Leistungsbereiche mit 64 untergeordneten allgemeinen und speziellen Leistungsgruppen ausgewiesen. Damit werden in Zukunft detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen abgebildet. Für jede Leistungsgruppe sind konkrete strukturelle Qualitätsvorgaben in Form von Mindestmengen und personellen Anforderungen definiert. Die Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten auf verschiedenen Planungsebenen je Regierungsbezirk durch Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern umgesetzt. Dabei haben die Beteiligten unter Einbeziehung der Bezirksregierungen einen Spielraum, die Rahmenvorgaben den regionalen Versorgungsbedürfnissen entsprechend umzusetzen. Allerdings ist bereits heute absehbar, dass für einzelne Leistungsgruppen in bestimmten Regionen sowohl hinsichtlich der als Bedarf prognostizierten Fallzahlen als auch bezüglich der Zahl der an der Versorgung teilnehmenden Einrichtungen eine Überversorgung zur Diskussion stehen wird.

Gut gerüstet in die regionalen Planungskonferenzen

Anfang 2022 sollen die regionalen Planungskonferenzen beginnen. Krankenhausträger können dann in Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen treten, um sich aktiv in die Krankenhausplanung einzubringen. Hierzu empfehlen wir jedem Krankenhaus, das eigene Portfolio anhand der veröffentlichten Leistungsgruppensystematik kritisch zu analysieren und die wirtschaftlichen Leistungen zu identifizieren. Neben etwaigen Überschneidungen mit Wettbewerbern im Versorgungsgebiet sollte auch geprüft werden, ob die an die jeweilige Leistungsgruppe gestellten Anforderungen (personelle Ausstattung, Qualität, Erreichbarkeit etc.) erfüllt werden, um gegebenenfalls bei der in den Rahmenvorgaben vorgesehenen Bestenauslese die besseren Karten zu haben. Ergänzend sollte jedes Krankenhaus analysieren, wie sich Patienten einzelner Leistungsgruppen im Einzugsgebiet neu orientieren könnten und wie durch Kooperationen Leistungsgruppen gestärkt und Patientenströme gesteuert werden können. Nur durch eine sorgfältige Vorbereitung kann die Zukunftsfähigkeit der eigenen Einrichtung gesichert werden.

Die nachvollziehbare Darstellung der Kompetenzen und die detaillierte Kenntnis der Wettbewerber werden aus unserer Sicht die wesentlichen Erfolgsfaktoren zur Sicherung und Entwicklung des Leistungsangebotes eines jeden Krankenhauses sein.

Unser Angebot zum Einstieg in die neue Planungssystematik: Der Quick Check Krankenhausplanung NRW

Mit der reformierten Krankenhausplanung in NRW nehmen im Jahr 2022 völlig neue strategische Herausforderungen Gestalt an. Insbesondere sind eine dezidierte Abbildung des eigenen Portfolios und eine Einordnung im Wettbewerbsumfeld entsprechend den definierten Leistungsgruppen notwendig. Im Rahmen des Quick Checks ermitteln wir  leistungsgruppenabhängig, wie Ihre Einrichtung im Vergleich zu den Wettbewerbern aufgestellt ist. Es gilt, medizinstrategische Szenarien zu entwickeln und gegebenenfalls auch juristisch zu bewerten. Mit dem Quick Check unterstützen wir Sie interprofessionell bei den vielfältigen Herausforderungen der neuen Krankenhausplanung und sorgen dafür, dass Ihr Krankenhaus für die regionalen Planungskonferenzen gut vorbereitet und aufgestellt ist.

Unser Quick Check beinhaltet folgende Leistungen:

  • Analyse Ihres Portfolios auf Basis Ihres Par21-Datensatzes der letzten drei Jahre entsprechend den in der Planungssystematik definierten Leistungsgruppen mit relevanten wirtschaftlichen und prozessualen Leistungsindizes.
  • Gegenüberstellung Ihres Portfolios mit den Daten der relevanten Wettbewerber auf Basis öffentlich verfügbarer aktueller Daten.
  • Abschätzung des regionalen Fallzahlaufkommens je Leistungsgruppe und der Bedarfsentwicklung.
  • Erste Einschätzung Ihrer Chancen für die Zuteilung der Versorgungsaufträge gemäß der vorgegebenen Bestenauslese.
  • Erörterung Ihrer strategischen Lage im Rahmen eines interprofessionellen Feedbacks mit unseren Experten aus den Bereichen Medizinstrategie, Medizinrecht und Betriebswirtschaft.

Mit unserem interdisziplinären Team aus Rechtsberatung, medizinstrategischer und ökonomischer Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Krankenhausplanung in NRW unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.
 

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