Krankenhausbewertung nach Corona auf dünnem Eis

Woran bemisst sich der Wert eines Krankenhauses und wie lässt sich dieser valide und objektiv ermitteln? Schon vor Auftreten der Corona-Pandemie hat diese Frage Bewertungsspezialisten regelmäßig vor Herausforderungen bei der Umsetzung allgemein gültiger Bewertungsgrundsätze gestellt. Viele Häuser befanden sich bereits damals in wirtschaftlicher Schieflage und wurden nun durch Ausgleichsz

Woran bemisst sich der Wert eines Krankenhauses und wie lässt er sich valide und objektiv ermitteln?

 

Woran bemisst sich der Wert eines Krankenhauses und wie lässt sich dieser valide und objektiv ermitteln? Schon vor Auftreten der Corona-Pandemie hat diese Frage Bewertungsspezialisten regelmäßig vor Herausforderungen bei der Umsetzung allgemein gültiger Bewertungsgrundsätze gestellt. Viele Häuser befanden sich bereits damals in wirtschaftlicher Schieflage und wurden nun durch Ausgleichszahlungen im Zuge der Pandemie temporär teilweise bessergestellt als zuvor. Gleichwohl stellt sich die Zukunft unsicher dar, da Themen wie Ambulantisierung und verändertes Patientenverhalten verstärkt an Bedeutung gewinnen und eine Planung schwieriger machen. Die Herausforderungen der Krankenhausbewertung werden nun jedoch noch stärker zu Tage treten: Sollten gemeinnützige Krankenhäuser, die im Kern gar nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, überhaupt an ihrer Ertragssituation gemessen werden? Was ist ein geeigneter Planungsansatz in Zeiten struktureller Einflüsse wie der Ausgliederung des Pflegebudgets oder der Anpassung von Krankenhausplänen bei gleichzeitigem Wegfall eines Referenzjahres als Basis für eine Fortschreibung der Ertragslage durch die Corona-Pandemie? Die aktuellen Ereignisse und Veränderungen führen sicherlich nicht zu einer Vereinfachung der Bewertungsproblematik im Krankenhaussektor.

Grundsatzfrage: Welche Methode führt zu einem entscheidungsrelevanten Wert?

Auch bei der Bewertung von Krankenhäusern muss – wie bei jeder anderen Unternehmensbewertung – zwischen Bewertungsanlass und -zweck einerseits und den auf das konkrete Bewertungsobjekt zutreffenden Rahmenbedingungen andererseits abgewogen werden, um eine zweckmäßige Wertermittlung zu erreichen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nennt in seiner Verlautbarung „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S1) sowohl das Ertragswert- als auch das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) als gleichberechtigte und angemessene Bewertungsverfahren zur Ermittlung von Unternehmenswerten. Das IDW vertritt jedoch auch die Auffassung, dass bei Unternehmen mit nicht ausschließlich finanziellen Zielsetzungen und unzureichender Rentabilität die Bewertung auf Basis von Erträgen oder Cashflows grundsätzlich nicht zu favorisieren sei. Vielmehr sei in diesen Fällen ein Rekonstruktionswert zu ermitteln, da bei Unternehmen mit Tätigkeit im gemeinnützigen oder öffentlichen Interesse davon auszugehen sei, dass auch bei nachhaltigen Defiziten eine Liquidation und somit eine Aufgabe der Unternehmenstätigkeit nicht in Frage komme.

Unter der grundsätzlichen Annahme, dass wirtschaftliche Überschüsse in gemeinnützigen Krankenhausgesellschaften zwar nicht ausgeschüttet, jedoch zur strategischen Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und für weitere gemeinnützige Zwecke, zur Stärkung des Eigenkapitals oder zur Investitionsfinanzierung genutzt werden können, scheint die Verwendung von kapitalwertorientierten Bewertungsverfahren insbesondere bei rentablen Krankenhäusern sinnvoll.

Strittig ist jedoch, ob die Anwendung substanzwertbezogener Verfahren im Falle defizitärer, gemeinnütziger Krankenhäuser angemessen ist. So unterstellt die Argumentation des IDW S1, dass der jeweilige Krankenhausträger bereit und fähig ist, Defizite dauerhaft und in unbegrenzter Höhe auszugleichen. Ebenso spiele die Höhe der Defizite bei der Betrachtung von Handlungsalternativen keine Rolle. Doch selbst  wenn es Träger geben mag, die auch dauerhaft Defizite zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Kauf nehmen können, wird die Höhe dieser Defizite in keinem Fall irrelevant sein. Aufgrund der Nichtberücksichtigung zukünftiger Entwicklungen und Potentiale (im Guten wie im Schlechten) sind substanzwertbezogene Verfahren vor diesem Hintergrund kapitalwertorientierten Verfahren unterlegen. Zudem haben substanzwertbezogene Verfahren weitere methodische Nachteile und Schwierigkeiten. So ist die Determinierung eines Rekonstruktionswertes in der praktischen Anwendung mit wesentlichen Unschärfen betreffend die Bewertung von Einzelkomponenten und deren Zusammenspiel behaftet.

Vor diesem Hintergrund erscheinen sowohl das Ertragswert- als auch das DCF-Verfahren grundsätzlich für die Ermittlung eines relevanten Wertes geeignet. Jedoch basiert die Wertermittlung nach dem DCF-Verfahren auf prognostizierten Kapitalströmen, die eine integrierte Planungsrechnung bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz- und Kapitalflussrechnung voraussetzen, welche in der Praxis häufig nicht bzw. nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden können. Daher wird das DCF-Verfahren wegen der aufwendigeren Datenermittlung insbesondere bei Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in der Praxis seltener verwendet als das Ertragswertverfahren, das im Kern auf einer Planung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Modellierung einzelner weiterer Annahmen aufsetzt.

Multiplikatorverfahren, die in der Praxis immer häufiger anzutreffen sind, stellen stark vereinfachte Wertfindungsverfahren dar und sind bestenfalls geeignet, ein erstes Indiz für einen Unternehmenswert zu liefern oder Ergebnisse anderer Verfahren zu plausibilisieren, sofern geeignete Daten von Vergleichskrankenhäusern überhaupt zur Verfügung stehen. Insbesondere in volatilen Ertragssituationen sind Multiplikatorverfahren nicht geeignet, da sie diese Entwicklungen und Potentiale nicht sachgerecht abbilden können.

Der Vergleich der verschiedenen Bewertungsmethoden zeigt, dass die Bewertung eines Krankenhauses im Wesentlichen analog zur Bewertung von Unternehmen anderer Branchen erfolgen kann und sollte. Dies trifft auch auf Häuser zu, die aus unterschiedlichen Gründen eine (temporär oder permanent) negative Ertragslage aufweisen. Nach unserer Auffassung können nur auf Grundlage von kapitalwertorientierten Verfahren Entscheidungswerte ermittelt werden, die zukünftige Potentiale und Herausforderungen berücksichtigen, mögliche Handlungsalternativen einbeziehen und so die Basis für nachfolgende Entscheidungen darstellen können.

Effekte aus der Corona-Pandemie erschweren die Prognose

Kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren basieren grundsätzlich auf einer Mehrjahresplanung. Die Beratungserfahrung zeigte bereits vor der Corona-Pandemie, dass die Planungsrechnungen vieler Krankenhäuser jedoch noch keinen dafür ausreichenden Reifegrad aufweisen. Und die Schwierigkeiten, eine realistische und plausible Planung zu erstellen, werden durch die Pandemie noch verstärkt. Der hohe Unsicherheitsfaktor bei der Prognose des weiteren Infektionsgeschehens sowie der Eingriffe und Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen erschwert die Planung der nahen Zukunft, macht diese jedoch nicht obsolet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verwerfungen ist es zwingend notwendig, eine Krankenhaus-Wirtschaftsplanung mit einem möglichst hohen Detaillierungsgrad zu erstellen. Hierbei gilt es auch unterjährige Abgrenzungen vorzunehmen, saisonale Einflüsse auf das Leistungsgeschehen zu berücksichtigen und die Ertrags- mit der Leistungs- und Investitionsplanung zu verknüpfen.

Die historisch erzielten Leistungsmengen vor Corona können nur dann als valide Planungsgrundlagen gelten, wenn sie um Katalogeffekte, MDK-Prüfungen, Ambulantisierungstendenzen sowie um die Folgen des Hygiene- und Belegungskonzepts bereinigt wurden. Das Geschäftsjahr 2020 wiederum kann nur als Aufsatzpunkt für eine Planung dienen, wenn coronaindizierte Mehr- oder Minderaufwendungen quantifiziert werden können. Hierzu zählen auch die komplexe Simulation von Ausgleichsansprüchen und die Abgrenzung der Auswirkungen der Pandemie auf das Leistungsgeschehen. Die zeitgleiche Einführung des Pflegebudgets erschwert zusätzlich die Simulation der Leistungsvergütung.

Unabhängig davon, welches Jahr als Aufsatzpunkt für die Planung gewählt wird, muss antizipiert werden, welche Effekte der Corona-Pandemie sich als nachhaltig erweisen werden: Ein verändertes Patientenverhalten, ein verstärkter Ambulantisierungstrend, neue Rahmenvorgaben des Gesetzgebers oder ein sich verschärfender Wettbewerb um Fachkräfte könnten hierbei relevante Stichwörter sein. Bereits vor der Corona-Pandemie bestehende Schwierigkeiten der Planung bestehen selbstverständlich weiterhin.

Praxis-Hinweis zur Krankenhausbewertung

Die Bewertung eines Krankenhauses sollte im Wesentlichen analog zu anderen Wirtschaftsbranchen erfolgen. Entsprechend sind kapitalwertorientierte Verfahren bestens geeignet, um entscheidungsrelevante Werte zu ermitteln. Bei einer Prognose überwiegen die Unsicherheiten und es ist damit zu rechnen, dass sich die Umgestaltung des Krankenhauswesens in den kommenden Jahren beschleunigen wird. Dadurch bleibt eine detaillierte, plausible Planung eine der zentralen Herausforderungen der Unternehmensbewertung im Krankenhaussektor. Die Auswahl und Anpassung eines geeigneten Referenzjahres als Aufsatzpunkt der Planungsrechnung unter den Aspekten der Verzerrung durch die Corona-Pandemie bei gleichzeitiger Einführung des Pflegebudgets stellt aktuell eine zusätzliche Herausforderung dar. Zur Erstellung einer validen Planungsrechnung ist eine grundlegende Analyse des Krankenhauses notwendig, deren Ergebnisse sich in der Planung widerspiegeln sollten.

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Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin, Leitung Geschäftsbereich Unternehmensberatung
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Leitung Geschäftsfeld Transaktion und Unternehmensbewertung

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