ESG-Reporting: Umweltaspekte stehen im Vordergrund

Nach den Vorgaben der CSRD muss die Berichterstattung zukünftig auch Angaben umfassen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens im Hinblick auf Umweltaspekte (Environmental) erforderlich sind. Die Nutzer des Lageberichtes müssen demnach verstehen, welche Auswirkungen die Gesundheitseinrichtung auf den Klimawandel hat. Insbesondere die Punkte Klimaschutzanstrengungen des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielen des Pariser Übereinkommens (1,5 Grad Ziel) sowie die (betrieblichen / finanziellen) Chancen und Risiken für die Einrichtungen stehen im Fokus. In einem sogenannten Übergangsplan muss das Unternehmen hierbei darstellen, durch welche Maßnahmen eine Dekarbonisierung in den nächsten Jahrzehnten erreicht wird.


In diesem Zusammenhang erfordern die Berichtsstandards ESRS E1 Klimawandel, ESRS E2 Verschmutzung, ESRS E3 Wasser- & Meeresressourcen, ESRS E4 Biodiversität & Ökosysteme und ESRS E5 Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft erstmalig eine umfassende Bestandsaufnahme von umweltbezogenen Daten.
 

Die Richtlinie setzt hier folgende Schwerpunkte:

  • Klimawandel: Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen zukünftig Informationen über ihre Treibhausgasemissionen, ihre Klimarisiken und -chancen sowie ihre Klimaziele und -strategien offenlegen.
  • Ressourcenverbrauch: Ab 2025 ist die Berichterstattung über den Verbrauch und die Nutzung von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen vorgegeben. Gesundheitseinrichtungen müssen demnach ihre Ressourceneffizienzmaßnahmen und -ziele offenlegen, um ihre Fortschritte bei der Verringerung des Verbrauchs zu dokumentieren.
  • Biodiversität & Ökosysteme: Gesundheitseinrichtungen müssen auch darlegen, inwieweit der Geschäftsbetrieb Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme hat. Dies umfasst die Offenlegung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität sowie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust von Artenvielfalt und dem Rückgang von Ökosystemen.
  • Umweltverschmutzung und Abfallmanagement: Zukünftig müssen Informationen über das Abfallmanagement und die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -entsorgung offengelegt werden. Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Umweltverschmutzungen sind aufzuführen.

Die aufgeführten Schwerpunkte zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von Unternehmen besser zu erfassen und zu bewerten sowie deren Maßnahmen zur Förderung der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit transparenter zu machen.

Die Informationsbeschaffung bzw. die Implementierung der standardkonformen Berichterstattung wird erfahrungsgemäß einen erheblichen zeitlichen Vorlauf in den Bereichen Controlling, Facilitymanagement und Finanzbuchhaltung benötigen. Eine wichtige Frage ist nun, wie sich die Fachabteilungen und Geschäftsführung auf die neuen Herausforderungen einstellen können. 
 

Umweltbezogene Leistungsindikatoren

Im Rahmen der Berichterstattung sehen die umweltbezogenen Standards eine Vielzahl von Key Performance Indicators (KPIs) vor, über die Unternehmen im Bereich Umwelt berichten müssen. Anhand dieser Angaben sollen die Unternehmen ihre Umweltleistung messen und einen Vergleich zu anderen Einrichtungen ermöglichen. Im Kern müssen Gesundheitseinrichtungen die folgenden Bereiche im Blick haben:

  • Treibhausgasemissionen: Gesundheitseinrichtungen müssen ihre direkten (Scope 1) und indirekten (Scope 2 und Scope 3) Treibhausgasemissionen offenlegen. Dies umfasst beispielsweise CO2, Methan und Lachgas. Die Offenlegung wird in Form von absoluten Emissionen sowie in Relation zum Umsatz erfolgen.
  • Energieverbrauch: Die Unternehmen müssen über ihren Gesamtenergieverbrauch (in kWH) berichten. Dies beinhaltet Informationen über den Verbrauch von Strom, Gas, Öl und anderen Energieträgern.
  • Wasserverbrauch: Für sämtliche Standorte muss der Wasserverbrauch erfasst und im Lagebericht aufgeführt werden.
  • Abfallmanagement: Auch Informationen über die Abfallerzeugung und -entsorgung der Gesundheitseinrichtung müssen offengelegt werden. Dies umfasst beispielsweise die Menge und Art des erzeugten Abfalls, die Recyclingquote und Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass zukünftig diese Informationen zu Vergleichszwecken genutzt werden und den Handlungsdruck zur Optimierung der Organisationsabläufe und Gebäudeinfrastruktur erhöhen.
 

Erfassung der Umweltkennzahlen

In den nächsten Jahren muss im Bereich der Gesundheitseinrichtungen eine systematische Datenerfassung der Umweltdaten etabliert werden. Hierbei werden auch Unternehmensbereiche miteinbezogen, die bisher nur wenige Berührungspunkte mit dem Jahresabschluss hatten. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Daten analysiert (Kernfrage: sind die für die CSRD relevanten Informationen vorhanden). Bei Bedarf müssen geeignete Mess- und Datenerfassungssysteme implementiert werden.

In der Praxis können u.a. die folgenden Fachbereiche entsprechende Daten liefern:

  • Facility Management: Das Facility Management ist für den Betrieb der Gebäude und Infrastrukturen der Gesundheitseinrichtungen verantwortlich und kann Daten wie Energieverbrauch, Wasserverbrauch und Abfallmengen liefern. Diese Daten können aus den Messungen der Versorgungssysteme (z.B. Strom- und Wasserzähler) oder den Rechnungen der Versorgungsunternehmen gewonnen werden.
  • Einkauf: Der Einkauf (Beschaffungsbereich) kann Informationen über nachhaltige Beschaffungspraktiken und den Einsatz umweltfreundlicher Produkte liefern. Dies umfasst beispielsweise den Anteil an recyceltem Papier, die Verwendung von energiesparenden Geräten oder die Einhaltung von umweltfreundlichen Beschaffungsrichtlinien (z.B. Angaben über den ökologischen Fußabdruck von medizinischen Geräten, Einwegmaterialien).
  • Abfall-/Entsorgungsmanagement: In diesem Bereich können Informationen über den „Abfallprozess“ des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung erfasst werden. Dazu gehören Daten wie die Art des erzeugten Abfalls, die Menge pro Kategorie (z.B. Papier, Kunststoff, medizinischer Abfall) und die Entsorgungsmethoden (Recycling, Verbrennung, Deponie).
  • Medizinische Fachabteilungen: Informationen über den Einsatz von Medikamenten, medizinischen Geräten und Einwegmaterialien müssen ggf. mit den Fachabteilungen abgestimmt werden. Diese Daten sind relevant, um den Einfluss auf Ressourcenverbrauch und Abfallproduktion zu erfassen.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Unternehmensbereichen ist entscheidend, um eine umfassende Datenerfassung zu gewährleisten. Die Daten sollten regelmäßig aktualisiert und analysiert werden, um Fortschritte zu verfolgen, Bereiche mit Optimierungspotenzial zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung zu entwickeln.
 

Wesentliche umweltbezogene Handlungsfelder

Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gibt es mehrere Handlungsfelder, die es ermöglichen, die Umweltauswirkungen der jeweiligen Häuser zu reduzieren. Regelmäßig werden vor allem folgende Handlungsfelder betrachtet:

  1. Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Zahlreiche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ergreifen aktuell Maßnahmen, um ihren Energieverbrauch zu reduzieren und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Durch die Verbesserung der Gebäudeisolierung, den Einsatz energieeffizienter Beleuchtung und Geräte sowie die Installation von Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen können hierbei deutliche Einsparungen erzielt werden.
  2. Wassermanagement: Die Ressource Wasser kann durch einfache Maßnahmen geschont werden. Durch den Einsatz wassersparender Armaturen, die Überwachung von Wasserleckagen und die Schulung des Personals werden regelmäßig signifikante Wassermengen eingespart.
  3. Abfallmanagement und Recycling: Durch eine Analyse der Abfallströme werden in der Praxis Möglichkeiten zur Abfallvermeidung identifizieren. Zudem werden verstärkt Recyclingprogramme implementiert und das Personal in der richtigen Abfalltrennung geschult.
  4. Medizinische Geräte und Einwegmaterialien: Gesundheitseinrichtungen müssen Strategien entwickeln, um den Verbrauch zu optimieren. Inwieweit das Recycling von medizinischen Geräten sowie der Einsatz nachhaltiger Alternativen für Einwegmaterialien zukünftig umsetzbar ist, ist derzeit noch nicht absehbar (gestörte Lieferketten, Preisgestaltung).
  5. Umweltfreundliche Reinigung: Im Hinblick auf die Reinigung müssen die Aspekte Hygiene und Sicherheit sowie Umweltauswirkungen in Einklang gebracht werden. Umweltfreundliche Reinigungsmittel und -praktiken sowie die Reduzierung von Chemikalien müssen intern abgestimmt werden.
  6. Bildung und Sensibilisierung: Strategisch müssen auch das Personal, die Patienten und die Besucher eingebunden und sensibilisiert werden, umso zu einer entsprechenden Reduzierung der Ressourcennutzung beizutragen.
     

Umsetzung jetzt starten 

Aufgrund der knappen Zeitschiene und der Komplexität einer CSRD-konformen Berichterstattung ist es ratsam, bereits 2023 die ESG-Komponente „E“, in Abstimmung mit einem branchenerfahrenen Abschlussprüfer, näher zu betrachten. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Beachtung finden und adressiert werden. 

Die Implementierung der „umweltbezogenen“ Nachhaltigkeitsberichterstattung bedingt eine Überprüfung bestehender Abläufe in den Fachbereichen Facilitymanagement, Beschaffung und Abfallmanagement und der Verwaltung insgesamt. So wird es zur Bereitstellung der geforderten Kennzahlen unvermeidbar sein, organisatorische Verfahrensanweisungen im Hinblick auf die Anforderungen der ESRS E1 bis E5 zu modifizieren. Insbesondere die Überprüfung bestehender und die Etablierung neuer Kommunikationskanäle zu den einzelnen Stakeholdern erfordern einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. 

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