Bereits seit August 2022 können im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DIRUG) GmbHs und UGs online vor einem Notar gegründet werden (siehe Solidaris Information 3/2022). Im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister können Registeranmeldungen seit einem Jahr online erfolgen. Nun zieht das Vereinsregister nach: Seit dem 1. August 2023 können Anmeldungen auch dort digital erfolgen. Folgende weitere Vorgänge im GmbH-Recht sind jetzt online möglich:
- Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung)
- Beurkundungspflichtige Vorgänge wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.
Praxis-Hinweis
Alle Beurkundungen oder Beglaubigungen können in einer Videokonferenz mit dem Notar vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet mit Internetzugang (dort: www.online-verfahren.notar.de) sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument mit Online-Funktion.