Erweiterung notarieller Onlineverfahren für Vereine und GmbHs

Seit dem 1. August 2023 sind die GmbH-Sachgründung, die Beurkundung einstimmiger GmbH-Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen zum Vereinsregister auch online möglich.


Bereits seit August 2022 können im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DIRUG) GmbHs und UGs online vor einem Notar gegründet werden (siehe Solidaris Information 3/2022). Im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister können Registeranmeldungen seit einem Jahr online erfolgen. Nun zieht das Vereinsregister nach: Seit dem 1. August 2023 können Anmeldungen auch dort digital erfolgen. Folgende weitere Vorgänge im GmbH-Recht sind jetzt online möglich:

  • Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung)
  • Beurkundungspflichtige Vorgänge wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen.
     

Praxis-Hinweis

Alle Beurkundungen oder Beglaubigungen können in einer Videokonferenz mit dem Notar vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet mit Internetzugang (dort: www.online-verfahren.notar.de) sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument mit Online-Funktion.

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