Die Krankenhaus-Reform als Motor für Zusammenschlüsse und regionale Monopolbildung

Bereits mit Ankündigung der Krankenhaus-Reform und Veröffentlichung erster Details im Dezember 2022 ist merklich Bewegung in die deutsche Krankenhauslandschaft gekommen. Mit dem verfolgten Ziel durch konsolidierte Leistungsangebote und sektorübergreifende Standorte einzelne Häuser zu Leuchttürmen eines Fachgebietes zu machen, wird der regionale Umkreis eines jeden Krankenhauses in den Fokus gesetzt und entsprechende Konsolidierungen der Einrichtungen und Bündelungen von Leistungen in fachlichen Gruppen angestrebt. Dadurch sollen Mehrfachvorhaltungen und Überkapazitäten bei Versorgungsangeboten aufgelöst und Infrastruktur und deren Kosten reduziert werden. Neben dieser medizinstrategischen Komponente soll die Finanzierung der Infrastruktur für die Patientenversorgung in Krankenhäuser zukünftig über die Separierung von Vorhalte-Budgets und unabhängiger von den erbrachten Fallzahlmengen sichergestellt werden.


Diese grundlegenden Anpassungen haben sowohl erhebliche Auswirkungen auf den Krankenhausmarkt und dessen Leistungsangebote als auch auf die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen. Im Ergebnis stehen Krankenhäuser nun vor der Herausforderung ihre strategischen Konzepte neu auszurichten und an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Entsprechend haben die Krankenhausträger bereits verstärkt Aktivitäten aufgenommen, sich an den avisierten Eckpunkten und Zielen der Reform zu orientieren und sich somit frühzeitig zukunftssicher neu zu positionieren.

Dies führt aktuell auch zu merklich erhöhten Aktivitäten auf dem Transaktionsmarkt. Einige Transaktionen erfolgen aus der finanziellen Not heraus und der klaren Absage an finanzielle Hilfen in einer Übergangszeit. Ein weiterer Motivationsgrund ist aber auch die frühzeitige Positionierung am Markt, indem Marktpotenziale ausgeweitet werden. Vor dem Hintergrund der offensichtlich gewollten Verstärkung der regionalen Vernetzung, ist zu unterstellen, dass dies die regionale Monopolbildung fördern wird. Da zum aktuellen Zeitpunkt lediglich von einer Umverteilung der zur Verfügung stehenden (und aktuell nicht auskömmlichen) finanziellen Mitteln ausgegangen werden muss, sehen Krankenhausträger durch Zusammenschlüsse eine Möglichkeit Synergien zu heben, Vorhaltung bzw. deren Kosten zu reduzieren und ggf. Verluste an einzelnen Standorten im Krankenhausverbund besser subventionieren zu können.

Es wird interessant sein, ob sich im Zusammenhang mit den klaren Bestrebungen der Reform auch die kartellrechtliche Sichtweise in Bezug auf Krankenhaus-Transaktionen verändern wird.  Bislang sollte die regionale Monopolbildung eher verhindern werden., Jedoch werden nur mit einer Veränderung der kartellrechtlichen Sichtweise tatsächlich signifikante und durchaus wünschenswerte Veränderungen in regionalen Strukturen und damit eine intensive Abstimmung und Vernetzung von Standorten erst ermöglich. Entsprechende Signale von Seiten des Bundeskartellamts sind bislang nicht wahrnehmbar, obgleich das Agieren der Beschlussabteilung in jüngster Zeit bereits zunehmend eine ganzheitlichere Bewertung von Krankenhaus-Transaktionsvorhaben beobachten lässt.

Trotz anhaltender Unsicherheit in Bezug auf viele Umsetzungsfragen, machen sich Träger aktuell auf den Weg den Übergang frühzeitig und proaktiv zu gestalten. Ausgangspunkt für Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Zusammenarbeit sind insbesondere medizinstrategische Fragestellungen und die Ausnutzung von Synergieeffekten. Daneben müssen die erforderlichen Integrationskosten und Investitionen zur Erreichung einer neuen Zielstruktur berücksichtigt werden. Diese Überlegungen können aktuell nur unter der Annahme erfolgen, dass eine sinnvolle Ausrichtung von Leistungen im Sinne der gewollten Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft sich auch wirtschaftlich vorteilhaft auswirken wird. Trotz erster Konkretisierungen im Rahmen des BMG-Entwurfs ist noch keine hinreichende Grundlage für die Berechnung der zukünftigen Ertragsstruktur veröffentlicht worden. Entsprechend können medizinstrategische Überlegungen aktuell noch nicht plausibel in belastbare Planzahlen im Sinne einer GuV-, Liquiditäts- und/oder auch Bilanzplanung überführt werden, was wiederum auch die Wert- bzw. Kaufpreisfindung im Rahmen von Verhandlungen erschwert.
 

Fazit

Festzuhalten bleibt, dass ohne Konsolidierung von Leistungen gerade im regionalen Umfeld die gesteckten Ziele der Krankenhaus-Reform nicht erreicht werden können. Um den Kostenapparat insgesamt zu reduzieren und die verfügbaren Mittel auskömmlich werden zu lassen, müssen Strukturen zusammengelegt und insgesamt reduziert werden.

Vor dem Hintergrund der Komplexität der in diesem Zusammenhang anstehenden Planungs- und Umsetzungsprozesse, kann es nur sinnvoll sein, sich frühzeitig (gemeinsam) auf den Weg zu machen. Zunächst sollte die Vorteilhaftigkeit im medizinstrategischen Bereich überprüft und das neue Zielbild (ggf. in unterschiedlichen Szenarien) indikativ in Zahlenwerken abgebildet werden. Wesentlich ist es, die verschiedenen Zahlenwerke fortlaufend auf Basis neuer Erkenntnisse anzupassen und damit sukzessive zu konkretisieren.

Autorin
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Leitung Geschäftsfeld Transaktion und Unternehmensbewertung

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