Corona-Pandemie: Härtefallhilfen als Ergänzung zu bestehenden Unternehmenshilfen

Zwischenzeitlich hat das gemeinsame Unterstützungsprogramm des Bundes und der Länder, die sogenannten „Härtefallhilfen“ Gestalt angenommen. Die Hilfen werden, ohne Rechtsanspruch, aufgrund einer Einzelfallentscheidung des jeweiligen Bundeslandes gewährt. Diese Hilfen sind bei den eigens hierfür geschaffenen Bewilligungsstellen der Länder zu beantragen. Jedes Bundesland erlässt eigen

Weitere Hilfen für von den Corona-Einschränkungen betroffene Unternehmen und Selbstständige

 

Zwischenzeitlich hat das gemeinsame Unterstützungsprogramm des Bundes und der Länder, die sogenannten „Härtefallhilfen“ Gestalt angenommen. Die Hilfen werden, ohne Rechtsanspruch, aufgrund einer Einzelfallentscheidung des jeweiligen Bundeslandes gewährt. Diese Hilfen sind bei den eigens hierfür geschaffenen Bewilligungsstellen der Länder zu beantragen. Jedes Bundesland erlässt eigene Richtlinien und entscheidet über die Besetzung der Bewilligungsstellen. So wird die sogenannte „Härtefallkommission“ in Nordrhein-Westfalen aus stimmberechtigten Vertretern verschiedener Ministerien gebildet. Diese Kommission wird von nicht stimmberechtigten Vertretern (IHK Nordrhein-Westfalen und Westdeutscher Handwerkskammertag) unterstützt.

Auch legen die Bundesländer fest, die Bewilligungskriterien fest. Wer z. B. in NRW schuldhaft die Beantragung bereits bestehender Hilfsprogramme versäumt hat, kann keine Härtefallhilfen erhalten (Subsidiarität der Härtefallhilfen).

Da die Härtefallhilfen regelmäßig an eine (coronabedingte) existenzbedrohliche Situation anknüpfen, können die Bundesländer Bagatellgrenzen festlegen. Liegt die beantragte Hilfe in NRW unter 5.000 Euro, so wird der Antrag ohne Prüfung der Härtefallkommission abgelehnt. In z.B. Rheinland-Pfalz und Bayern hingegen liegt die Bagatellgrenze mit 2.000 Euro deutlich niedriger. Dieser Vergleich zeigt, dass sich ein Blick in die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes unerlässlich ist.

Die Übersicht zum jeweiligen Bundesland finden Sie unter folgender Adresse:
https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html

Weiter ist festgelegt, dass die Härtefallhilfen ertragsteuerrechtlich als Betriebseinnahmen behandelt werden. Das zuständige Finanzamt wird daher über die Zahlungen informiert.

Die beihilferechtlichen Grenzen sind auch im Rahmen der Härtefallhilfen zu beachten.

 

25.03.2021

Nicht jeder Unternehmer/jede Unternehmerin (oder Selbständige(r)), der bzw die von der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich getroffen wurde, konnte in der Vergangenheit staatliche Unterstützungsleistungen beantragen. Wer die Voraussetzungen der bestehenden Corona-Hilfsprogramme nicht vollständig erfüllte, fiel bisher durch „Raster“. 

Nun haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame finanzielle Förderung für solche Unternehmen geeinigt, die bisher nicht förderberechtigt waren und wirtschaftlich in existenzielle Not geraten sind. Bund und Länder haben für dieses Programm insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 

Die „Härtefallhilfen“ sollen sich grundsätzlich an den bereits bestehenden Förderprogrammen orientieren (Stichwort: „förderfähige Fixkosten“). Regelmäßig sollen bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden können. Die Härtefallhilfen können für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 gewährt werden. 

Verantwortlich für die Ausgestaltung der Härtefallhilfen und die Bearbeitung der Anträge ist das jeweilige Bundesland unter Anlehnung an das Verfahren bei der Überbrückungshilfe III. Dementsprechend hat sich der Antragsteller bei der Beantragung eines „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) zu bedienen. 

Da es sich um Billigkeitsmaßnahmen handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt durch einen geeigneten Entscheidungsmechanismus (z.B. Eine „Härtefallkommission“) und liegt im Ermessen der Länder. Hinsichtlich der Art und Höhe der Hilfe trifft jedes Bundesland eine eigene Entscheidung unter Billigkeitsgesichtspunkten. 

Für die nächsten Tage wurde die Veröffentlichung weiterer Einzelheiten zu den Härtefallhilfen angekündigt. 

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