Solidaris-Experte verfasst Arbeitshilfe zum neuen Stiftungsrecht

 Am 1. Juli 2023 tritt ein neues, bundeseinheitliches Stiftungsrecht in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen stiftungsrechtlichen Normen des Bundes (§§ 80 bis 88 BGB a. F.) und die materiellrechtlichen Normen der Landesstiftungsgesetze außer Kraft. Außerdem wird zum 1. Januar 2026 durch ergänzende Bestimmungen des BGB und ein eigenes Stiftungsregistergesetz ein für alle rechtsfähi

 

Am 1. Juli 2023 tritt ein neues, bundeseinheitliches Stiftungsrecht in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen stiftungsrechtlichen Normen des Bundes (§§ 80 bis 88 BGB a. F.) und die materiellrechtlichen Normen der Landesstiftungsgesetze außer Kraft. Außerdem wird zum 1. Januar 2026 durch ergänzende Bestimmungen des BGB und ein eigenes Stiftungsregistergesetz ein für alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts verbindliches Stiftungsregister eingerichtet.

Stiftungspraktiker, die sich in das neue Recht einarbeiten möchten, merken allerdings schnell: Der Vergleich zwischen Alt und Neu ist alles andere als trivial. Diejenigen Stellen, an denen sich tatsächlich inhaltliche Änderungen ergeben haben, sind selten auf einen Blick erkennbar und müssen erst mühsam erschlossen werden. An dieser Stelle bietet die Publikation „Das neue Stiftungsrecht“ unseres Kollegen RA Dr. Erich Theodor
Barzen Hilfestellung: In einer synoptischen Zusammenschau bietet es auf mehreren Ebenen die Möglichkeit, die alte mit der neuen Rechtslage zu vergleichen.

Das Werk ist durchweg als Arbeitshilfe konzipiert: Es enthält sowohl den alten und den neuen Gesetzestext als auch mehrere Synopsen, die einerseits die Gesetzesfundstellen und andererseits die Gesetzestexte im Wortlaut gegenüberstellen. Um die komplexen Verweise gut handhaben zu können, weist das Buch jeder Sinneinheit (Satz, Halbsatz oder Ordnungsziffer) der alten und der neuen Fassung eine laufende Nummer zu, die einen schnellen Quervergleich auch bei Verweisungsketten ermöglicht. In der neuen Fassung des Gesetzestextes sind die inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur alten Fassung farbig hervorgehoben.

Die laufenden Nummern bieten auch eine Verknüpfung mit einem besonders hilfreichen Abschnitt des Buches: den Begründungen der Bundesregierung und des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu den neuen BGB-Vorschriften. In seinem Vorwort legt Dr. Barzen den Lesern das Studium der Gesetzesbegründung ausdrücklich ans Herz: „Streckenweise hat sie Kommentar­niveau. Ihr Studium drängt den Rechtssuchenden die Frage auf, ob hier eine Auslegung nur angeboten oder direkt vorgeschrieben wird.“ Das Buch ist also eine ideale Arbeitshilfe für alle, die sich mit dem neuen Stiftungsrecht befassen wollen oder müssen.

 

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