Krankenhausreform: Diese Liquiditätshilfen werden aktuell diskutiert

Ende Februar wurde das vom Bundestag beschlossene Krankenhaustransparenzgesetz unverändert vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat bestätigt. Damit kann z.B. der interaktive Klinik-Atlas in den nächsten Wochen online gehen. Aus diesem sollen Leistungen, Fallzahlen und das vorgehaltene ärztliche und pflegerische Personal eines Krankenhauses sowie die Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe hervorgehen. Doch das ist nur einer von vielen Schritten im Rahmen der geplanten großen Krankenhausreform.


Für die Krankenhäuser von großem Interesse dürften aktuell die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigten finanziellen Hilfen sein, die aus der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz hervorgehen.
 

Transformationsfonds

So soll ein Transformationsfond in Höhe von 50 Milliarden Euro die Krankenhäuser bei der Neuordnung der stationären Versorgung im Zuge der Krankenhausreform unterstützen. Dieser soll über zehn Jahre an die Krankenhäuser ausgezahlt und gemeinsam jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Der Transformationsfonds soll auf den Krankenhausstrukturfonds aufsetzen und der Bundesanteil damit nach derzeitigen Informationen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der GKV fließen. Hinsichtlich des Länderanteils wird klargestellt, dass die begünstigten Krankenhäuser mit bis zu 50% an den förderungsfähigen Kosten des Vorhabens beteiligt werden können. Zudem sollen Länder die Mittel aus dem Transformationsfond nur abrufen dürfen, wenn sie sich dazu verpflichten die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt der in den Haushaltsplänen von 2021 bis 2025 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht.

Die förderfähigen Maßnahmen sollen nach derzeitigem Sachstand folgende Vorhaben umfassen:

  • Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, wenn diese zur Erfüllung der künftigen Leistungsgruppen bzw. Mindestvorhaltezahlen nötig sind;
  • Umstrukturierungen von Krankenhäusern, die als sektorübergreifende Versorgungseinrichtung bestimmt wurden;
  • Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, auch bei Beteiligung von Hochschulkliniken;
  • Bildung wettbewerbsrechtlich zulässiger Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen an Hochschulkliniken unter gemeinsamer Beteiligung nicht universitärer Krankenhäuser;
  • Bildung wettbewerbsrechtlich zulässiger Krankenhausverbünde und integrierter Notfallstrukturen;
  • (Teil-) Schließungen von Krankenhäusern.

Die entsprechenden Förderanträge sollen jeweils bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden können. Zudem sollen nach derzeitigen Informationen nur Vorhaben förderfähig sein, die nicht vor dem 1. Januar 2026 begonnen wurden.


Orientierungswert und Landesbasisfallwert

Im Weiteren stehen Anpassungen für die Ermittlung von Orientierungswert und Landesbasisfallwert im Raum. So soll Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach im Vorfeld des Vermittlungsausschusses eine Anhebung des Orientierungswerts von derzeit 5,13 % auf 6,95 % zum 1. Juli 2024 angekündigt haben. In der Protokollerklärung ist zu diesem Thema allerdings nichts verschriftlicht.

Zudem sollen erstmals in diesem Jahr Tariferhöhungen für alle Beschäftigtengruppen im Krankenhaus frühzeitig und vollständig beim Landesbasisfallwert berücksichtigt werden. Hierzu sollen die Vertragsparteien auf Bundeebene dazu verpflichtet werden die Erhöhungsrate unterjährig innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der tarifvertraglichen Vereinbarungen zu vereinbaren, die in dem jeweiligen Personalbereich für die meisten Beschäftigten maßgeblich sind. Kommt keine Einigung zu Stande, soll auf Antrag die Schiedsstelle innerhalb von sechs Wochen entscheiden können.

Weitere 6 Milliarden Euro sollen den Ländern zusätzlich durch das Vorziehen der Pflegebudgets zur Verfügung stehen.


Fazit

Die Krankenhausreform schreitet voran, wenn auch nur schleppend. Die aktuell avisierte finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser ist zu begrüßen. Insbesondere durch die Anhebung des Orientierungswerts könnte den Kliniken kurzfristig mehr Geld zur Verfügung stehen. Ob die Hilfen wie beschrieben umgesetzt werden bleibt abzuwarten. Nach aktuellem Stand soll die Krankenhausreform Ende dieses Jahres in Kraft treten. Damit könnte bereits 2025 die Zuteilung der Krankenhäuser zu den geplanten Leistungsgruppen durch die Länder erfolgen. Krankenhäuser, die für den Umbau von Strukturen auf die Mittel aus dem Transformationsfonds angewiesen sind, dürften durch den aktuell geplanten Ausschluss eines vorzeitigen Maßnahmenbegings in ihren Vorhaben allerdings vorübergehend ausgebremst werden. Ob diese Verzögerung dringend notwendiger Strukturänderungen tatsächlich erwünscht ist, ist fraglich.

Autorin
Autorin

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

phone
mail Pfeil weiß