Krankenhäuser im Fokus von KV und Staatsanwaltschaft

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Teilnahmegebühr: 400,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

Inhalt

Infolge der immer weiter fortschreitenden Vernetzung der Sektoren ist nahezu jedes Krankenhaus mit der Frage konfrontiert, in welcher Form niedergelassene Ärzte und/oder vertragsärztliche Leistungen in das Leistungsangebot eingebunden werden können. Bestehen bereits Kooperationen oder wird gar ein MVZ in Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung betrieben, stellt sich häufig die Frage, inwiefern die teils sehr detaillierten und zugleich strengen Vorgaben des Gesetzgebers – insbesondere mit Blick auf die strafrechtlichen Vorgaben (§§299a ff. StGB) – sowie der KVen eingehalten werden. Krankenhäuser bzw. ambulante Leistungserbringer sind immer wieder mit staatsanwaltlichen Ermittlungen beziehungsweise mit Prüfverfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen konfrontiert. Ähnliche Risiken bestehen bei der wahlärztlichen Leistungserbringung und -abrechnung.

Nutzen

  • Sie erhalten eine Übersicht über die Erbringung ärztlicher Leistungen am bzw. im Krankenhaus durch Honorarärzte, MVZ und Kooperationen.
  • Sie kennen die relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen (§§ 299 a ff. StGB, Zuweisung gegen Entgelt, ärztliches Berufsrecht, persönliche Leistungserbringung im vertragsärztlichen und wahlärztlichen Bereich).
  • Sie kennen die Grundsätze der vertragsärztlichen Abrechnung.
  • Sie verfügen über Know-how zum Umgang mit Staatsanwaltschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen und kennen Verteidigungsmöglichkeiten bei Prüfverfahren.
  • Sie kennen die einschlägige aktuelle Rechtsprechung.
  • Sie erhalten die Möglichkeit zum fachlichen Austausch zwischen allen Seminarteilnehmern.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Verwaltungsdirektion, Verwaltungsleitung, Ärztliche Leitung, (Chef-)Ärzte, Praxismanagement

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