Datenschutzrecht der evangelischen und katholischen Kirche
Teilnahmegebühr: 375,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Inhalt
Welches Datenschutzrecht gilt in Einrichtungen der evangelischen oder katholischen Kirche - Bundes- oder Landesrecht? Weder noch!
Religionsgemeinschaften können ihre Angelegenheit in ihrem Zuständigkeitsbereich frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Das gilt auch für den Datenschutz, sofern zum Stichtag 25.5.2018 (Anwendungsbeginn der DS-GVO) ein adäquates kirchliches Datenschutzrecht bestand (Art. 91 DS-GVO). Aus diesem Grund haben die
Evangelische Kirche mit dem neuen Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) und die Katholische Kirche mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
zum 24.5.2018 eigene Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in ihren Zuständigkeiten geschaffen.
Das Kirchliche Datenschutzrecht ist dem weltlichen Recht zwar oftmals ähnlich, weist aber im Detail durchaus spezifische Besonderheiten auf. Deren Kenntnis ist erforderlich, um den Datenschutz in Kirchengemeinden, Einrichtungen der Diakonie, Caritas oder weiteren kirchlichen Institutionen adäquat umzusetzen.
Im Rahmen des Seminars werden die relevanten Datenschutzregeln des Kirchenrechts vorgestellt. Gegenstand der Schulung sind außerdem Musterformulare, Merkblätter und wertvolle Tipps für die Praxis.
Nutzen
Aktuelle Rechtsprechungen
Praxisnahe Beispiele und Lösungswege
Vermittlung der kirchlichen Spezialgesetze
Umsetzungsmöglichkeiten der kirchlichen Datenschutzgesetze in den Einrichtungen
Zielgruppe
Geschäftsführung, Führungskräfte und Datenschutzbeauftragte bzw. -koordinatoren in kirchlichen Einrichtungen
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